"Mit Tricksereien will die Bundesregierung den Salzstock in Gorleben nach heute nicht mehr gueltigem Recht als Endlager ausbauen. Die Oeffentlichkeit soll draussen bleiben bis alles fertig ist", sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. "Das ist juristisch unzulaessig und dagegen klagen wir."
Keine Erkundung - In Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut
Der strittige Rahmenbetriebsplan wurde im Jahr 1982 nach damaligem Bergrecht erstellt. In diesem wurde die Erkundung des gesamten Salzstocks als Endlager fuer hochradioaktiven Atommuell genehmigt. Das Bundesumweltministerium will jetzt jedoch nur noch den nordoestlichen Teil des Salzstocks untersuchen, da der Rest geologisch ungeeignet ist oder die Salzrechte fehlen. "Das ist hochgradig sicherheitsrelevant", so Asta von Oppen von der Rechtshilfe Gorleben. "Wer nur einzelne Abschnitte des Salzstocks untersucht und dabei vor geologischen Maengeln die Augen verschliesst, kann nicht sagen, Gorleben sei sicher." Nach Ansicht der Klaeger muss das Bundesumweltministerium dafuer einen neuen Rahmenbetriebsplan beantragen.
Selbst das Bundesamt fuer Strahlenschutz hatte 1993 in einer schriftlichen Stellungnahme festgestellt: "Die Beschraenkung der Erkundung auf den nordoestlichen Teil des Salzstocks waere ein neues Vorhaben, fuer das neue Betriebsplanverfahren durchgefuehrt werden muessten." Ein neuer Antrag muesste jedoch dem seit 1990 geltenden Bergrecht folgen und wuerde eine Umweltvertraeglichkeitspruefung mit Beteiligung der Oeffentlichkeit erfordern. "Genau das will die Bundesregierung umgehen, um schnell und ohne grosses Aufsehen Tatsachen zu schaffen", so von Oppen.
Nach Auffassung von Greenpeace, der Rechtshilfe Gorleben und den Anwohnern muessten die Arbeiten in Gorleben darueber hinaus nicht nur dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren Atomrecht genuegen. Denn in Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut: Schaechte, Strecken und Betriebsraeume entsprechen den Industrienormen fuer ein Endlager. Sowohl die Lagerung von heute 91 Castorbehaeltern genau ueber dem Salzstock als auch die Untersuchung nur eines Endlagerstandortes sind nach Ansicht der Klaeger juristisch als Vorfestlegung zu werten.