"Frau Trauernicht muss sich jetzt entscheiden: Entweder sie vertritt die Interessen der Bevoelkerung oder sie stellt sich in den Dienst des Stromkonzerns", sagt Mathias Edler, Atom-Experte bei Greenpeace. "Wir wollen sie nicht daran erinnern muessen, dass sie den unkontrollierbaren Stoerfall haette verhindern koennen, wenn es schon zu spaet ist." Die Aufsichtsbehoerden agieren seit Jahren zunehmend zoegerlich gegenueber den Stromkonzernen, weil sie Schadensersatzforderungen fuerchten.
Die Zuverlaessigkeit des Betreibers zaehlt im Atomgesetz zu den wichtigsten Genehmigungsvoraussetzungen fuer den Betrieb eines Atomkraftwerks (Paragraf 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG). Ist die Zuverlaessigkeit nicht mehr gegeben, kann die Betriebsgenehmigung wegen Wegfall der Genehmigungsvoraussetzung widerrufen werden (Paragraf 17 Abs. 3 Nr. 2 AtG). Trauernicht verkuendete gestern, sie verfuege ueber keine rechtliche Handhabe und setze stattdessen auf die Einsicht des Betreibers.
"Die Pannen im Atomkraftwerk Kruemmel haeufen sich und trotz aller Ueberpruefungen treten an den gleichen technischen Bauteilen wiederholt Stoerfaelle auf. Worauf wartet Frau Trauernicht denn noch"", so Edler. "Soll Vattenfall den Entzug der Betriebsgenehmigung doch vor Gericht beklagen. Auf den Nachweis von Fachkunde und Zuverlaessigkeit dieses Betreibers sind wir sehr gespannt", sagt Edler.
Bereits seit Montag dieser Woche verriegeln rund 15 Greenpeace-Aktivisten die Haupteinfahrt des Atomkraftwerks Kruemmel mit Ketten. In den ersten 14 Tagen nach dem Wiederanfahren des AKW am 19. Juni 2009 war es zu drei Stoerfaellen gekommen. Zwei Mal wurde dabei die automatische Reaktorschnellabschaltung ausgeloest. Beim dritten Stoerfall fiel ein Maschinentransformator durch einen Kurzschluss aus. Im Sommer 2007 hatte ein Trafobrand, ebenfalls ausgeloest durch einen Kurzschluss, zu einer zwei Jahre langen Ueberpruefung und Reparatur des AKW gefuehrt.