"Allein die Konzerne profitieren von laengeren Atomlaufzeiten. Das Risiko jedoch traegt die Allgemeinheit - das kann mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein", sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace. "Es gibt keine andere Industrie, die derart hoch gefaehrliche Anlagen betreiben darf und ungehindert den gefaehrlichsten Muell der Welt produziert. Eine sichere Entsorgung des radioaktiven Abfalls ist nicht in Sicht." Terrorgefahr fuer AKW kann nicht ausgeschlossen werden
Gegen die geplante Novellierung des Atomgesetzes wollen die Klaeger anfuehren, dass die 17 deutschen Reaktoren grundlegende Sicherheitsmaengel aufweisen. Kein Atomreaktor koennte dem Absturz eines grossen Passagierflugzeuges standhalten. Die sieben aeltesten Reaktoren verfuegen zudem nur ueber einen geringen Schutz gegen den Absturz auch kleinerer Flugzeuge. Auch gegen einen Terrorangriff mit konventionellen Waffensystemen waeren alle Anlagen ungeschuetzt. Dieser koennte vom Boden aus erfolgen.
Ein weiteres Grundrechtsproblem stellt nach Meinung von Greenpeace die ungeloeste Frage der Endlagerung von Atommuell dar. Ein Endlager fuer hochradioaktiven Abfall muesste fuer eine Million Jahre sicher sein. Eine Loesung, die den erforderlichen Anforderungen Rechnung traegt, existiert nicht. "Es ist laengst bewiesen, dass der Salzstock in Gorleben nicht zur Endlagerung von Atommuell geeignet ist", sagt Riedl. "Gorleben ist ein Trugbild, mit dem Gerichte und Gesellschaft getaeuscht werden." Die Bundeslaender Bremen und Nordrhein-Westfalen haben ebenfalls Verfassungsklage gegen die geplante Aenderung des Atomgesetzes angekuendigt. Sie stuetzen sich dabei auf die offenbar von der Bundesregierung beabsichtigte Umgehung des Bundesrates im gesetzgebenden Verfahren.