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Greenpeace prüft Klage gegen Umweltminister Roettgen

Erkundung von Gorleben nach Recht von 1983 verstoesst nach Auffassung der Organisation gegen geltendes Recht

(lifePR) (Berlin, )
Greenpeace prueft gemeinsam mit der regionalen Buergerinitiative Umweltschutz Luechow-Dannenberg, juristisch gegen den weiteren Ausbau des geplanten Atommuell-Endlagers im Salzstock Gorleben vorzugehen. Roettgen plant, den Salzstock auf Basis des Rahmenbetriebsplanes von 1983 zu erkunden, obwohl es eine Neufassung des Bergrechts von 1990 gibt. Das verstoesst nach Ansicht der Umweltverbaende gegen geltendes Recht und waere somit illegal. Roettgen muesste somit einen neuen Rahmenbetriebsplan beim Bergamt Celle einreichen, der eine Umweltvertraeglichkeitspruefung und die Beteiligung der Oeffentlichkeit beinhaltet. Greenpeace fordert die sofortige Aufgabe des Standortes Gorleben und eine neue ergebnisoffene Endlagersuche nach Atomrecht.

"Der Rahmenbetriebsplan von 1983 ist vollkommen ueberholt. Roettgens Endlagerpolitik ist buchstaeblich ein Rueckfall in die Atommauscheleien der 1980er Jahre unter Kohl", erklaert Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler."Seit den Achtzigern haben sich saemtliche Voraussetzungen fuer den Bau der Anlage geaendert." Statt dem in den 80ern verfolgten Ein-Endlager-Konzept ist heute auch Schacht Konrad als Endlager neben Gorleben vorgesehen.Atommuellarten und -mengen haben sich in 27 Jahren gravierend geaendert, ebenso die Einlagerungskonzepte. Die Frage nach der besseren Eignung von anderen Wirtsgesteinen (Granit, Ton) ist bis heute unbeantwortet.

Eine ergebnisoffene Erkundung hat es in Deutschland bislang nicht gegeben.Seitdem Gorleben 1977 aus sachfremden Motiven zum Endlagerstandort auserkoren worden ist, sind Fakten geschaffen worden: 91 Castorbehaelter mit hochradioaktiven Abfaellen sind bereits nach Gorleben gebracht worden und stehen in einem Zwischenlager direkt ueber dem Salzstock. Eine Konditionierungsanlage zur endlagerfaehigen Verpackung des Atommuells ist ebenfalls seit 2000 betriebsbereit. Die Schachtdurchmesser von neun Metern erlauben das Absenken von Atommuellcontainern.

"Von einer ergebnisoffenen Erkundung kann daher keine Rede sein. Das Ergebnis soll von vornherein feststehen: Gorleben. Ob das legal ist, darueber werden wohl deutsche Gerichte entscheiden muessen".
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