Wäre dem Antrag stattgegeben worden, hätte das BVL das Gen-Mais Verbot durchsetzen müssen. Laut Risikobewertung des Bundesamtes aus April 2007 besteht bei dem hier angebauten Gen-Mais MON810 "ein berechtigter Grund zu der Annahme, dass dieser eine Gefahr für die Umwelt darstellt". Darauf hatten sich die Kläger berufen.
"Das Gentechnikgesetz ist zur Gefahrenabwehr nicht ausreichend und muss verschärft werden", sagt Christiane Lüst, die die Aktion Gen-Klage initiiert hat. "Zwar hat das BVL die Risiken des Anbaus von Gen-Mais amtlich bestätigt, trotzdem wird der Anbau nicht gestoppt. Derzeit kann der US-Konzern Monsanto seine Risiko-Saaten, wie diese Maissorte, ungehindert anbauen, da ein Verbot am Behördendschungel scheitert."
Tatsächlich wurden vom Gericht die Umweltrisiken nicht im Detail überprüft.
Die Kläger hatten unter anderem neue Studien vorgelegt, die zeigen, dass das Insektengift, das der Gen-Mais produziert, anders funktioniert als bisher angenommen. Demnach sterben Insekten (z.B. Bienen), die von Pollen oder anderen Teilen der Pflanze fressen, nicht direkt am Insektengift, das die Gen-Pflanzen produzieren. Entscheidend scheint vielmehr, welche Mikroorganismen ihren Darm besiedeln. Man nimmt an, dass die Darm-Mikroben durch das Gift in die Körperflüssigkeit geraten und die Insekten so getötet werden.
"Der Mais hätte niemals zugelassen werden dürfen. Weder ist bekannt, wie genau das Gift des Gen-Maises wirkt, noch wieviel Gift im Mais tatsächlich produziert wird. Klar ist nur, dass die Risiken für die Umwelt größer sind als ursprünglich behauptet wurde", sagt Christoph Then, Gentechnikexperte von Greenpeace.