Unter Androhung einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten oder einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro im Einzelfall verbietet das Gericht zentrale Aussagen der Mehrweglobby, die sich u.a. auf die Zusammensetzung der Wellpappe beziehen. Demnach darf nicht mehr behauptet werden, dass sich Obst- und Gemüse-Steigen aus Wellpappe je 1.000 Kilogramm Gewicht zusammensetzen aus 470 Kilogramm Halbzellstoff/ Primärfasern, 330 Kilogramm Kraftliner und aus 90 Kilogramm Testliner / Sekundärrohstoffe.
In Bezug auf Entsorgung und Wiederverwertung von Obst- und Gemüse-Steigen aus Wellpappe wird der Stiftung die Behauptung verboten, dass nur ca. 20 Prozent des Packstoffes wiederverwertet werden. Auch die Aussage, der Rest der gebrauchten Wellpappe (ca. 80 Prozent) werde in Müllanlagen verbrannt, ist ab sofort untersagt.
Schließlich darf die Stiftung Initiative Mehrweg im Rahmen eines Kostenvergleichs unterschiedlicher Transportsysteme nicht mehr behaupten, dass sich die Kosten für die zu Grunde gelegte Anzahl von „Kartonkisten“ bei einer Betrachtung des gesamten Lebenszyklus auf 3,8 Millionen Euro belaufen würden.
„Die von SIM veröffentlichte Studie gründet sich in wesentlichen Punkten auf falschen und wirklichkeitsfernen Grundannahmen“, sagte Angelika Christ, Geschäftsführerin des Verbandes der Wellpappen-Industrie e.V. (VDW). „Wir freuen uns sehr, dass das Landgericht Hamburg der weiteren Verbreitung unsachlicher Behauptungen durch die Mehrweglobby einen Riegel vorgeschoben hat“, so Christ weiter. „Wir hoffen, dass wir nun wieder zu einer sachlichen Diskussion über die Effizienz von Einweg- und Mehrwegverpackungen zurückkehren können“.
Hinweis:
Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine vorläufige Regelung eines Gerichtes, die der Sicherung eines Anspruches bis zur endgültigen Entscheidung dient.Ergänzende Informationen finden Sie im Internet (www.wellpappenindustrie.de) im Kapitel Presseservice/Pressemitteilungen.