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Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg untersagt Stiftung Initiative Mehrweg die Verbreitung ungeprüfter Behauptungen

Wellpappenindustrie wehrt sich erfolgreich gegen falsche

(lifePR) (Maxdorf, )
Das Landgericht Hamburg hat am 14.06.2007 eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Initiative Mehrweg erlassen.Es untersagt damit die Verbreitung von Annahmen, auf deren Grundlage die Stiftung eine vergleichende Studie über die ökologischen und ökonomischen Eigenschaften von Kunststoff-Mehrweg-Steigen in der Obst- und Gemüselogistik gegenüber Wellpappenverpackungen erstellen ließ („Final Report – The Sustainability of Packaging Systems of Fruit and Vegetable Transport in Europe based von Life-Cycle-Analysis“).

Unter Androhung einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten oder einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro im Einzelfall verbietet das Gericht zentrale Aussagen der Mehrweglobby, die sich u.a. auf die Zusammensetzung der Wellpappe beziehen. Demnach darf nicht mehr behauptet werden, dass sich Obst- und Gemüse-Steigen aus Wellpappe je 1.000 Kilogramm Gewicht zusammensetzen aus 470 Kilogramm Halbzellstoff/ Primärfasern, 330 Kilogramm Kraftliner und aus 90 Kilogramm Testliner / Sekundärrohstoffe.

In Bezug auf Entsorgung und Wiederverwertung von Obst- und Gemüse-Steigen aus Wellpappe wird der Stiftung die Behauptung verboten, dass nur ca. 20 Prozent des Packstoffes wiederverwertet werden. Auch die Aussage, der Rest der gebrauchten Wellpappe (ca. 80 Prozent) werde in Müllanlagen verbrannt, ist ab sofort untersagt.

Schließlich darf die Stiftung Initiative Mehrweg im Rahmen eines Kostenvergleichs unterschiedlicher Transportsysteme nicht mehr behaupten, dass sich die Kosten für die zu Grunde gelegte Anzahl von „Kartonkisten“ bei einer Betrachtung des gesamten Lebenszyklus auf 3,8 Millionen Euro belaufen würden.

„Die von SIM veröffentlichte Studie gründet sich in wesentlichen Punkten auf falschen und wirklichkeitsfernen Grundannahmen“, sagte Angelika Christ, Geschäftsführerin des Verbandes der Wellpappen-Industrie e.V. (VDW). „Wir freuen uns sehr, dass das Landgericht Hamburg der weiteren Verbreitung unsachlicher Behauptungen durch die Mehrweglobby einen Riegel vorgeschoben hat“, so Christ weiter. „Wir hoffen, dass wir nun wieder zu einer sachlichen Diskussion über die Effizienz von Einweg- und Mehrwegverpackungen zurückkehren können“.

Hinweis:
Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine vorläufige Regelung eines Gerichtes, die der Sicherung eines Anspruches bis zur endgültigen Entscheidung dient.Ergänzende Informationen finden Sie im Internet (www.wellpappenindustrie.de) im Kapitel Presseservice/Pressemitteilungen.
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