Sebastian Wirtz, Geschäftsführender Gesellschafter der Grünenthal GmbH: "Uns erscheint die jetzige Entscheidung über den Eilantrag weniger von rechtlichen als von medienpolitischen Gesichtspunkten geprägt. Die Entscheidung ermöglicht eine Ausstrahlung des Films bevor eine Grundsatzentscheidung dazu vorliegt. Die Rechtfertigung mit dem 50. Jahrestag ist unzutreffend, weil die Sendung des Films vom WDR bereits letztes Jahr geplant war. Die Rechte Betroffener scheinen damit zu Jahrestagen weniger wert zu sein als außerhalb solcher Jubiläen. Das bedeutet für Grünenthal: Wir erhalten jetzt Schläge, und es wird erst hinterher entschieden, ob dies zu Recht geschah. Wir können daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht nachvollziehen.“
Grünenthal kann nicht verstehen, wie das Bundesverfassungsgericht davon ausgehen kann, dass dieser Film irgendwelche Anstöße zur ‚öffentlichen Meinungsbildung’ geben soll. Sebastian Wirtz: „Wir hätten uns die historisch einwandfreie Aufarbeitung des Themas gewünscht und keinen Film, der um der Unterhaltung willen Wahrheit und Erfindung fahrlässig vermischt. Bei einem so ernsten und tragischen Thema wie Contergan sollte sich der Zuschauer auf historisch belegbare Fakten verlassen können. Er wird zugunsten der Einschaltquote durch Hinzuerfundenes und Verdrehungen verwirrt und erhält ein völlig falsches Bild der damaligen Ereignisse.“