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Landgericht Hamburg entschied über Contergan-Spielfilm

Film darf weiterhin mit historischen Fehlern gesendet werden

(lifePR) (Aachen / Hamburg, )
Das Landgericht Hamburg hat heute im Rechtsstreit um den Spielfilm "Contergan" zwischen der Grünenthal GmbH und dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) sowie dessen Produktionsfirma ZEITSPRUNG FILM + TV PRODUKTIONS GmbH entschieden, dass keine weiteren Filmszenen gestrichen oder geändert werden müssen. Nach Ansicht Grünenthals enthält der bereits im November 2007 in der ARD gezeigte Spielfilm grobe historische Falschdarstellungen.

Grünenthal nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass sich das Gericht seiner Meinung nicht anschließen konnte. Es sei schade, dass der Zuschauer somit weiterhin ein in wichtigen Teilen unzutreffendes Bild von den damaligen Vorgängen erhielte. Grünenthal wird die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.

Film als Unterrichtsmaterial irreführend

Unverständlich sei Wirtz, dass der Zweiteiler derzeit mit den Falschdarstellungen nun Lehrern und Schülern als Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt würde. Es sei richtig und wichtig, das so ernste wie tragische Thema Contergan in der Schule zu behandeln. Ein Spielfilm jedoch, der um der Unterhaltung willen Wahrheit und Erfindung vermische, könne nicht als historische Quelle genutzt werden. Grünenthal wünsche sich einen sorgsamen Umgang mit den Fakten und stelle sich Lehrern bei Fragen zu dem Film sowie zum Thema Contergan allgemein als Ansprechpartner zur Verfügung.

Grünenthal leistet freiwilligen Beitrag für die Contergan-Betroffenen

Das Familienunternehmen hatte Ende Februar angekündigt, freiwillig einen finanziellen Beitrag für die Verbesserung der Lebenssituation der Contergan-Betroffenen zu leisten. Der hierzu aufgenommene Dialog mit dem Bundesverband Contergangeschädigter e.V. sowie der Politik verläuft in konstruktiver und vertrauensvoller Atmosphäre. In naher Zukunft wird Grünenthal Einzelheiten zu seinem Beitrag bekannt geben.
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