Grünenthal-Geschäftsführer Sebastian Wirtz erklärt dazu: „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, die Hauptverhandlung wieder zu eröffnen, ist nachvollziehbar, weil das Gericht keine Vorgabe vom Bundesverfassungsgericht erhalten hat. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass vor der Ausstrahlung des Films eine verbindliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eine Hauptsacheentscheidung eines anderen deutschen Gerichts vorliegt, in der die Rechtmäßigkeit des Films abschliessend geprüft wird. Dies ist leider nicht der Fall. So wird der Film mit den historischen Fehlern gesendet und erst hinterher geklärt, ob diese Sendung zu Recht erfolgte.“
Prozess von Grünenthal gegen WDR-Zweiteiler
Landgericht Hamburg sieht nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiteren Klärungsbedarf
Grünenthal-Geschäftsführer Sebastian Wirtz erklärt dazu: „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, die Hauptverhandlung wieder zu eröffnen, ist nachvollziehbar, weil das Gericht keine Vorgabe vom Bundesverfassungsgericht erhalten hat. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass vor der Ausstrahlung des Films eine verbindliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eine Hauptsacheentscheidung eines anderen deutschen Gerichts vorliegt, in der die Rechtmäßigkeit des Films abschliessend geprüft wird. Dies ist leider nicht der Fall. So wird der Film mit den historischen Fehlern gesendet und erst hinterher geklärt, ob diese Sendung zu Recht erfolgte.“