Der Fall
Der Eigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhauses führte im Herbst Schnittarbeiten an einem an der Garage angrenzenden Baum durch. Um besser an die Äste zu gelangen, stellte er seine Leiter an die Garage, um auf deren Dach zu steigen. Eine Windböe ließ die Leiter umkippen, wobei sie auf das Auto eines seiner Mieter fiel und hier eine Beule hinterließ. Der Mieter verlangte für den entstanden Schaden Ersatz.
Die Versicherungsfrage
Laut Gesetz haftet jeder, der schuldhaft einen Schaden Dritten gegenüber verursacht, ungeachtet der Höhe. Haftpflichtversicherungen schützen den Verursacher, in dem sie die Ansprüche prüfen und berechtigte Ansprüche regulieren.
Im vorliegenden Fall hat der Eigentümer die Leiter an die Garage gestellt, um auf das Garagendach zu gelangen und die Baumpflege einfach und sicher durchführen zu können. Bei dem Grundstück handelt es sich um vermietetes Eigentum, deshalb kommt hier die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Schäden auf, die auf dem Grundstück oder außerhalb Dritten gegenüber entstehen. Wird das Eigentum selbst bewohnt, käme die Privathaftpflicht zum Tragen.
Die Leiter war in diesem Fall allerdings nicht durch ein schuldhaftes Verhalten des Eigentümers umgekippt, sondern von einer unerwartet starken Windböe erfasst worden. Der Eigentümer hatte die Leiter sorgsam angestellt und mit einer derartigen Böe nicht rechnen können. Für die Regulierung des Schadens war daher die KFZ-Kaskoversicherung des Mieters anzusprechen.
Der Tipp
"Eigentümern ist sehr zu raten, bei der Baumpflege im eigenem Garten Sorgfalt walten zu lassen, um sich und Dritte vor Schäden zu schützen", empfiehlt Lars Wegener, Versicherungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung. Die Sorgfaltspflichten bei Bau- und Gartenarbeiten dürfen nicht unterschätzt werden, weil leicht größere Schäden drohen können. Schon zur Eigensicherung sollten die bei Fachfirmen üblichen Sicherungsvorkehrungen getroffen werden. Bei umfangreichen Beständen, mit entsprechend großen Bäumen, sollten Fachunternehmen mit der Pflege beauftragt werden. Sie verfügen über Spezialwerkzeug der Forst- und Baumpflege und kennen sich mit der Materie aus. Ohnehin muss je nach Risikolage regelmäßig eine detaillierte Fachprüfung des Baumzustandes durchgeführt und möglichst dokumentiert werden. Wer einen Baum beschneiden oder fällen möchte, sollte sich unbedingt vorher mit den einschlägigen Baumschutzrichtlinien vertraut machen.
Weitere Informationen zu den angesprochenen Versicherungen erhalten Sie im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG oder unter www.grundvers.de.