Der Fall
Ein Versicherungsnehmer saß beschaulich in seinem angemieteten Ferienhaus in Dänemark, als er plötzlich sah, dass im Müllcontainer Rauch aufstieg. Als er heraus rannte, um das Feuer zu löschen, rückte prompt die von den Nachbarn gerufene ortsansässige Feuerwehr an. Diese konnte den Brand umgehend löschen, der sich mittlerweile auf eine angrenzende Rasenfläche und eine Tanne ausgeweitet hatte. Den Mieter des Ferienhauses traf kein Verschulden, wahrscheinlich hatte ein Passant eine Zigarettenkippe in den Abfallcontainer geworfen, die dann das Feuer verursachte. Er stellte sich aber die Frage, ob seine Privathaftpflichtversicherung auch während des Urlaubs im europäischen Ausland wirksamen Schutz bietet, wenn Schadenersatzansprüche an ihn herangetragen worden wären.
Die Versicherungsfrage
Grundsätzlich haftet jeder für Schäden, die er Dritten gegenüber verursacht. Und dies kann teuer werden. Die Privathaftpflichtversicherung ist deshalb eine der wichtigsten Versicherungen, denn sie kommt je nach vereinbarter Deckungssumme unter Umständen für die finanziellen Schäden auf, die im Inland entstanden sind. Üblicherweise bieten bereits Basis-Tarife der Haftpflichtversicherung einen Versicherungsschutz im Ausland, zumindest bei einem vorübergehenden Aufenthalt. "Vorübergehend heißt in der Regel bis zu einem Jahr", weiß Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung. Mittlerweile gibt es jedoch auch viele Tarife am Markt, die für einen europäischen Auslandsaufenthalt zeitlich unbegrenzt Versicherungsschutz bieten. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte der Leistungsumfang des abgeschlossenen Tarifes auf jeden Fall geprüft werden, damit auch Versicherungsschutz besteht. Im vorliegenden Fall hätte sich die Haftpflichtversicherung mit diesem Schadenereignis befasst. Hierbei muss beachtet werden, dass jedoch nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Leistung der Haftpflichtversicherung führt. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es bedingungsgemäß, berechtigte Schadenersatzforderungen zu befriedigen und ungerechtfertigte, für die dem Versicherungsnehmer kein Verschulden anzulasten ist, im Namen des Versicherten abzulehnen.
Der Tipp
Wer sich nicht sicher ist, ob ein entsprechender Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten besteht, sollte sich seine Versicherungsbedingungen anschauen oder bei seinem Versicherer nachfragen. Übrigens: Wenn der eigene Hund im Urlaub einen Schaden verursacht, fällt dies nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung, sondern unter die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese kommt allerdings ebenfalls nur für Schäden im Ausland auf, wenn entsprechener Versicherungsschutz vereinbart ist.
Weitere Informationen zu den genannten Versicherungen erhalten Sie telefonisch im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG unter 040 - 3766 3766 oder im Internet unter www.grundvers.de.