Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 178870

Grundeigentümer-Versicherung VVaG Große Bäckerstraße 7 20095 Hamburg, Deutschland http://www.grundvers.de
Ansprechpartner:in Frau Tatjana Balcke +49 40 37663136
Logo der Firma Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Feueralarm

Wenn im Urlaub der Mülleimer brennt / Rudis Schadentelegramm

(lifePR) (Hamburg, )
Was passiert eigentlich, wenn im wohlverdienten Urlaub die Feuerwehr vor dem Ferienhaus steht? Die Grundeigentümer-Versicherung zeigt auf, ob in einem solchen Fall Versicherungsschutz besteht.

Der Fall

Ein Versicherungsnehmer saß beschaulich in seinem angemieteten Ferienhaus in Dänemark, als er plötzlich sah, dass im Müllcontainer Rauch aufstieg. Als er heraus rannte, um das Feuer zu löschen, rückte prompt die von den Nachbarn gerufene ortsansässige Feuerwehr an. Diese konnte den Brand umgehend löschen, der sich mittlerweile auf eine angrenzende Rasenfläche und eine Tanne ausgeweitet hatte. Den Mieter des Ferienhauses traf kein Verschulden, wahrscheinlich hatte ein Passant eine Zigarettenkippe in den Abfallcontainer geworfen, die dann das Feuer verursachte. Er stellte sich aber die Frage, ob seine Privathaftpflichtversicherung auch während des Urlaubs im europäischen Ausland wirksamen Schutz bietet, wenn Schadenersatzansprüche an ihn herangetragen worden wären.

Die Versicherungsfrage

Grundsätzlich haftet jeder für Schäden, die er Dritten gegenüber verursacht. Und dies kann teuer werden. Die Privathaftpflichtversicherung ist deshalb eine der wichtigsten Versicherungen, denn sie kommt je nach vereinbarter Deckungssumme unter Umständen für die finanziellen Schäden auf, die im Inland entstanden sind. Üblicherweise bieten bereits Basis-Tarife der Haftpflichtversicherung einen Versicherungsschutz im Ausland, zumindest bei einem vorübergehenden Aufenthalt. "Vorübergehend heißt in der Regel bis zu einem Jahr", weiß Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung. Mittlerweile gibt es jedoch auch viele Tarife am Markt, die für einen europäischen Auslandsaufenthalt zeitlich unbegrenzt Versicherungsschutz bieten. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte der Leistungsumfang des abgeschlossenen Tarifes auf jeden Fall geprüft werden, damit auch Versicherungsschutz besteht. Im vorliegenden Fall hätte sich die Haftpflichtversicherung mit diesem Schadenereignis befasst. Hierbei muss beachtet werden, dass jedoch nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Leistung der Haftpflichtversicherung führt. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es bedingungsgemäß, berechtigte Schadenersatzforderungen zu befriedigen und ungerechtfertigte, für die dem Versicherungsnehmer kein Verschulden anzulasten ist, im Namen des Versicherten abzulehnen.

Der Tipp

Wer sich nicht sicher ist, ob ein entsprechender Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten besteht, sollte sich seine Versicherungsbedingungen anschauen oder bei seinem Versicherer nachfragen. Übrigens: Wenn der eigene Hund im Urlaub einen Schaden verursacht, fällt dies nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung, sondern unter die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese kommt allerdings ebenfalls nur für Schäden im Ausland auf, wenn entsprechener Versicherungsschutz vereinbart ist.

Weitere Informationen zu den genannten Versicherungen erhalten Sie telefonisch im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG unter 040 - 3766 3766 oder im Internet unter www.grundvers.de.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.