Mehr Rechte und mehr Übersicht für Kunden bringt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit sich. So haben Kunden beispielsweise einen Anspruch darauf, rechtzeitig vor dem Vertragsschluss alle Vertragsbestandteile kennen zu lernen und ausführlich beraten zu werden. Außerdem ist der Kunde im Leistungsfall besser abgesichert, auch wenn er Vertragspflichten verletzt oder einen Schaden grob fahrlässig herbeiführt.
Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2008 für alle neu abgeschlossenen Verträge. "Wir sehen nicht ein, warum unsere langjährigen Kunden schlechter dastehen sollen, als Neukunden", berichtet Heinz Walter Berens, Vorsitzender des Vorstandes der Grundeigentümer-Versicherung. "Deshalb bieten wir schon jetzt alle Verträge mit Leistungen nach dem neuen VVG an", so Berens weiter.
Einen Leistungsvergleich können Interessenten auf der Homepage www.grundvers.de vornehmen. Dort kann auch der vollständige Wortlaut des Gesetzes eingesehen werden.