Der Fall
Im vorliegenden Fall wurde durch eine starke Windböe eine ca. 20 Jahre alte Kletterpflanze von der Gebäudewand gelöst und fiel komplett auf ein darunter parkendes Auto. Dieses wurde durch den Aufprall vollständig begraben und beschädigt. Nur durch den Einsatz einer Fachfirma konnte das Fahrzeug unter Einsatz von Kettensägen überhaupt von den starken Ästen befreit werden. Der Autobesitzer und Miteigentümer verlangte von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bzw. dem Verwalter Schadenersatz.
Die Versicherungsfrage
Entsteht Dritten gegenüber ein Schaden durch das Grundstück, kommt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dafür auf. Wohnt der Eigentümer allein in dem Gebäude, die Privathaftpflichtversicherung. Bei diesem Fall stellte sich die Frage, ob die Eigentümer (WEG) überhaupt ein Verschulden für den entstandenen Schaden am Auto trifft. Dies wäre nämlich der Fall, wenn sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht genügend nachgekommen wäre. Die WEG ließ neben dem Baumbestand des Grundstückes aber auch den Fassadenbewuchs regelmäßig durch eine Fachfirma prüfen. Das Starksturmereignis konnte man nicht voraussehen und nicht verhindern. Ein Verschulden der WEG oder dem Haus- und Grundstücksverwalter gegenüber dem Miteigentümer und nun Geschädigten war damit nicht ersichtlich, so dass für die Regulierung die Kfz-Teilkaskoversicherung des Geschädigten anzusprechen war, die in diesem Fall unabhängig von der Haftungsfrage leistungspflichtig ist.
Der Tipp
Wer Grundeigentum hat, der sollte die Verkehrssicherungspflicht (Sorgfaltspflicht) Dritten gegenüber nicht unterschätzen und deshalb unbedingt einen entsprechenden Versicherungsschutz abschließen. Bei vermietetem Eigentum wäre dies die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, ansonsten ist die Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, da im Schadenfall die Ansprüche der Betroffenen sehr hoch sein können. "Wer bereits über einen langjährig bestehenden Versicherungsvertrag verfügt, sollte unbedingt seinen vereinbarten Versicherungsschutz und die Deckungssummen überprüfen", empfiehlt Andreas Hackbarth, Versicherungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung. "Häufig sind die vereinbarten Deckungssummen zu niedrig und mittlerweile sind die Versicherungsprodukte deutlich verbessert worden", so Hackbarth weiter.
Ein weiterer Tipp: Eine regelmäßige Baumpflege im eigenen Garten sollte am besten durch ein Fachunternehmen erfolgen, da diese evtl. Erkrankungen der Bäume frühzeitig erkennen und Abhilfe schaffen können. Außerdem dient der Einsatz von Fachpersonal dem Nachweis über die fachgerechte Überprüfung der Baumbestände und der Haftungsentlastung des Eigentümers bei Auseinandersetzungen mit Geschädigten.
Weitere Informationen zu den genannten Versicherungen erhalten Sie unter www.grundvers.de.