Der Fall
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter tagsüber seine Wäsche im Trockenraum seines Mehrfamilienwohnhauses aufgehängt. Dieser Raum war für alle Mietparteien jederzeit frei zugänglich. Als der Mieter nun seine getrocknete Wäsche abholen wollte, fehlten einige Stücke. Er brachte den Diebstahl zur Anzeige bei der Polizei und verlangte von dem Vermieter Schadenersatz für die entwendeten Bekleidungsstücke, da der Dieb nicht zu ermitteln war.
Die Versicherungsfrage
Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung Schäden im Falle eines Einbruchdiebstahls, Raubes oder Vandalismus in den eigenen vier Wänden. Verträge mit neuen Bedingungen versichern dabei auch Gegenstände in verschließbaren Gemeinschaftsräumen. In diesem Fall war jedoch keiner der Zugänge verschlossen, so dass lediglich ein einfacher Diebstahl und kein Einbruchdiebstahl vorlag. Einfacher Diebstahl ist jedoch nur bei besonderer Vereinbarung, in der Regel gegen Mehrbeitrag, mitversichert. Hier lohnt sich ein Blick in die Produktbeschreibungen.
Im vorliegenden Fall wendete sich der Mieter allerdings an den Hauseigentümer und nahm diesen auf Schadenersatz in Anspruch. Der Hauseigentümer hatte jedoch für technisch einwandfrei verschließbare Türen gesorgt und das vertragsgemäße Verschließen der Zugangswege organisiert. Ein Pflichtverstoß war nicht festzustellen. Der Mieter konnte seinen Ersatzanspruch daher nicht durchsetzen.
Der Tipp
Eine Hausratversicherung sorgt für einen finanziellen Ausgleich im Falle eines Einbruchdiebstahls, Raubes oder Vandalismusschadens, aber auch bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-, Hagel- und Sturmschäden. Dabei gehört zum Hausrat alles was üblicherweise in privaten Haushalten zu finden ist, also Gegenstände der Einrichtung oder beispielsweise des Ge- und Verbrauches. "Dem Versicherungsnehmer ist zu raten, seinen bestehenden Leistungsumfang – besonders bei älteren Policen – zu überprüfen", so Lars Wegener, Versicherungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung. "Damit kann sicher gestellt werden, dass auch Gegenstände, die sich in Nebenräumen befinden, vom Versicherungsschutz mit umfasst sind", erklärt Wegener weiter. Meist kann für einen geringen Mehrbeitrag ein besserer Schutz erreicht werden. Dies gilt für Verbraucher auch deshalb, weil mit einer Aktualisierung des Vertrages die Vorteile des neuen Versicherungsvertragsgesetzes schon jetzt und nicht erst ab dem 1.1.2009, wie es der Gesetzgeber für Bestandskunden vorgibt, in Anspruch genommen werden können.
Weitere Informationen zu der genannten Versicherung erhalten Sie telefonisch im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG unter 040 – 3766 3766 oder im Internet unter www.grundvers.de.