Welche Sachversicherung kommt für entstandene Sturmschäden am Gebäude und Inventar auf?
Entstehen durch einen Sturm Schäden am Eigenheim, kommt für diese die Wohngebäudeversicherung auf. Dabei umfasst der Versicherungsschutz neben Schäden durch die direkte Einwirkung des Sturms beispielsweise auch Schäden, die durch herabfallende Äste oder entwurzelte Bäume am Gebäude oder mitversicherten Grundstücksbestandteilen entstanden sind. Ebenso sind Folgeschäden durch eingedrungenes Regenwasser mitversichert, sofern der Sturm das Gebäude so beschädigt hat, dass diese Folgeschäden eintreten konnten. Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung zum Einsatz.
Geht aufgrund des Sturms Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstanden Schaden. Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung Bruchschäden an Fenster- oder Türscheiben. In manchen Fällen ist das Glasbruchrisiko bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen worden.
Wann ist ein Sturmschaden ein Sturmschaden?
Wichtig ist, dass Schäden nur von den herkömmlichen Sachversicherungen abgedeckt sind, wenn ein "Sturmereignis" vorliegt. Dies ist bei den meisten Versicherungen erst ab Windstärke acht der Fall.
Wie kann ich Schäden am Eigentum vorbeugen?
Die Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) informieren im Regelfall rechtzeitig über anstehende Sturmereignisse. Diese Warnungen sollten auf jeden Fall ernst genommen werden, und vor Eintreffen des Unwetters sollten frei stehende Gegenstände auf Balkonen, Terrassen oder Gärten sicher verstaut werden. Denn starke Orkanböen können auch befüllte Blumenkübel herumwirbeln lassen. Wird ein Sturmereignis frühzeitig angekündigt, sollten auch Bäume im Garten auf ihre Stabilität geprüft werden und gegebenenfalls Äste entfernt werden.
Wie gehe ich im Falle eines Sturmschadens vor?
Ist ein Sturmschaden am Wohngebäude oder Hausrat entstanden, sollten die Betroffenen folgende Schritte durchführen:
- Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung per Telefon, Fax, Brief oder Schadenformular im Internet.
- Dokumentieren Sie den Schaden und die entstandenen Veränderungen, indem Sie sie fotografieren.
- Vermeiden Sie Folgeschäden am Gebäude oder Inventar, indem Sie schnell Schaden mindernde Maßnahmen ergreifen.
- Sind die Schäden mit eigenen Mitteln zu beheben, so reicht in der Regel das Einreichen der Kostenbelege, bzw. die Aufstellung der entstandnen Kosten.
- Bei kleineren Reparaturen, z. B. am Dach, kann üblicherweise auf einen Kostenvoranschlag verzichtet werden, wenn die Rechnung des Dachdeckers durch Fotos und ggf. Arbeitsnachweise belegt wird.
- Bei größeren Reparaturen vor der Schadenbehebung unbedingt mit der Versicherung sprechen, um die nötigen Reparaturmaßnahmen besprechen abzustimmen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG Tel. 040 - 3766 3766 oder unter www.grundvers.de.