Fondue-Topf, Raclette-Gerät und Co.
Ob nun Fondue oder Raclette, beides lässt sich für eine Silvesterparty gut vorbereiten und ist sehr gesellig. Doch leider sind diese Geräte nicht ungefährlich. Beim Kauf eines Raclette-Gerätes sollte auf eine ausreichende Hitzeregulierung, Kontrollleuchten bei Inbetriebnahme und eine gute Isolierung geachtet werden, sonst kann es bereits beim Anfassen der Grillpfannen zu Verbrennungen kommen. Nach Ingebrauchnahme nicht nur die Hitzezufuhr stoppen, sondern lieber auch den Stecker ziehen.
Vorsicht bei der Nutzung von Fondue-Töpfen. Kippt der Topf, kann die heiße Flüssigkeit (meist Öl, Brühe, Käse oder Schokolade) starke Verbrennungen verursachen. Eine zusätzliche Gefahr können Brennpasten darstellen. Diese sind von Kindern fernzuhalten.
Tipp: Nehmen Sie Sicherheitsvorkehrungen nicht auf die leichte Schulter. Am Besten bereits unter das Tischgerät eine hitzebeständige Unterlage legen und Stromkabel so verlegen, dass sie nicht zur Stolperfalle werden. Bevor das Gerät wieder verpackt wird, gut abkühlen lassen und reinigen. Falls ein Brand entsteht, nur mit einer Decke das Feuer löschen. Besonders heiße Öle reagieren extrem auf Wasser, da dieses explosionsartig verdampft und das dabei herausspritzende Fett nicht nur für schwere Verletzungen sorgt, sondern sich auch entzünden kann.
Feuerwerkskörper
Leider werden Feuerwerkskörper häufig unterschätzt, deshalb passieren jedes Jahr zahlreiche Verletzungen. In besonders schlimmen Fällen können sogar Gliedmaße durch die Sprengkraft abgetrennt werden. Deshalb sollten auf jeden Fall die Gebrauchs- und Altershinweise gelesen und beachtet werden. Auf ungeprüfte Böller, Raketen und Knallfrösche ist generell zu verzichtet. Diese explodieren sehr unkontrolliert und Querschläger können ebenfalls schwere Verletzungen verursachen.
Außerdem sollten in der Silvesternacht Fenster und Türen geschlossen gehalten werden, damit keine Raketen in den Wohnraum eindringen und dort beispielsweise einen Brand verursachen können. Ebenso sind auf Balkonen und Terrassen brennbare Gegenstände zu entfernen.
Tipp: Kommt es zu einer Verletzung oder einem Brand, heißt es vor allem Ruhe bewahren. Verbrennungen mit Wasser kühlen (bis der Schmerz nach lässt), bei offenen Wunden, diese nicht kühlen, sondern versorgen und natürlich den Rettungsdienst rufen. Kleine Brände eigenständig löschen, wenn der Brand bereits außer Kontrolle geraten ist, unbedingt die Feuerwehr unter 112 rufen.
Versicherungsfrage
Kommt es zu einem Feuer und wird dadurch das Wohnungseigentum beschädigt oder zerstört, kommt die Hausratversicherung zum Tragen. Bei Schäden am Gebäude, die jeweilige Wohngebäudeversicherung. Wird der Schaden nicht in den eigenen vier Wänden, sondern bei Dritten verursacht, hilft die Privathaftpflichtversicherung weiter.
Passieren Verletzungen in der Freizeit, die eine Invalidität zu Folge haben, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen Folgen auf. Diese zahlt nämlich nur, wenn sich der Unfall auf dem Hin- oder Rückweg bzw. während der Arbeit ereignet. Geschieht der Unfall nun außerhalb dieses Zeitrahmens, ist derjenige im Vorteil, der eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat.