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Grundeigentümer-Versicherung VVaG Große Bäckerstraße 7 20095 Hamburg, Deutschland http://www.grundvers.de
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Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Sieben Gefahren im Herbst

(lifePR) (Hamburg, )
In der dunklen Jahreszeit lauern viele Gefahren für Passanten, Fahrrad- und Autofahrer, aber auch für Immobilieneigentümer. Die Grundeigentümer-Versicherung fasst sieben Gefahrenquellen zusammen. Es lässt sich nicht mehr leugnen, der Herbst ist da. Die Tage werden kürzer, das Wetter ungemütlich. Leider können gerade in der dunklen Jahreszeit auch Unfälle passieren oder Herbststürme das Eigenheim beschädigen. Die Grundeigentümer-Versicherung hat insgesamt sieben Gefahrenquellen zusammengestellt und zeigt auf, welcher Versicherungsschutz im Fall der Fälle zum Einsatz kommt.

1. Stürme
Stürme wehen mittlerweile nicht nur im Herbst, allerdings häufen sich in dieser Jahreszeit die Ereignisse. Kommt es dann durch herabfallende Äste, Dachziegel oder umstürzende Bäume zu Personen- oder Sachschäden ist der Ärger groß und hohe Kosten können entstehen. Hier hilft der richtige Versicherungsschutz. Kommt es durch einen Sturm zu Schäden am Eigenheim, so hilft die Wohngebäudeversicherung. Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung zum Einsatz. Geht Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstanden Schaden. Wichtig: Bei den meisten Versicherungen liegt ein Sturmereignis ab Windstärke acht (Windgeschwindigkeiten zwischen 62-74 km/h) vor.

2. Starkregen
Fällt in kürzester Zeit eine große Menge an Niederschlägen, so wird dies in der Meteorologie "Starkregen" genannt. Unangenehm sind derartige Regengüsse nicht nur für Passanten, sondern auch für Hauseigentümer, nämlich dann, wenn durch das Regenwasser Schäden an den eigenen vier Wänden, z. B. an den Bodenbelägen, Tapeten und Wandanstrichen, entstehen. In solchen Fällen käme die Wohngebäudeversicherung zum Tragen, sofern diese Leistung mitversichert ist. Hier sollte der eigene Versicherungsschutz überprüft werden. Tritt der Schaden durch eindringendes Regenwasser als Folge aus einem Sturmschaden am Gebäude ein, hilft ebenfalls die Wohngebäudeversicherung. Anders verhält es sich, wenn durch Starkregenfälle der Boden so aufgeschwemmt wird, dass er das Wasser nicht mehr aufnehmen kann und es dadurch zu Überschwemmungen, z.B. durch Überflutung von Kellerräumen, kommt. In solchen Fällen empfiehlt sich eine Elementarschadenversicherung, die in der Regel in Verbindung mit der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.

3. Laub
Nasses Laub auf der Straße oder auf dem Gehweg kann für eine ungewollte Rutschpartie sorgen. Werden Passanten zu Fall gebracht, können mögliche Folgen Prellungen aber auch Brüche sein. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und Gehwege regelmäßig von herabgefallenden Blättern zu befreien, damit keine Gefahr für Passanten entsteht. Kommt es doch zu einem Unfall, können Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf den Eigentümer zukommen. Um sich gegen derartige Haftungsansprüche abzusichern, unbedingt eine entsprechende Versicherung abschließen. Handelt es sich um ein vermietetes Wohnhaus, ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der richtige Versicherungsschutz, bewohnt der Eigentümer selbst das Haus, die Privathaftpflichtversicherung. Übrigens: Passanten müssen im Herbst mit rutschigem Laub rechnen, so entschied das Landgericht Coburg (Az.: 14 O 742/07), denn dem Grundstückseigentümer ist nicht zuzumuten, ständig Laub zu fegen. Die Laubbeseitigung muss lediglich in einem zumutbaren Rahmen erfolgen.

4. Bodenfrost
Im Herbst ist ebenfalls mit Bodenfrost zu rechnen, in höheren Lagen sogar mit Schneefall. In diesen Situationen müssen nicht nur Autofahrer oder Radfahrer mit glatten Straßen rechnen, sondern auch Passanten besonders in den frühen Morgenstunden mit rutschigen Gehwegen. Das Unfallrisiko steigt. Grundsätzlich trifft Immobilieneigentümer eine Räum- und Streupflicht, die bei vermietetem Eigentum auch auf die Mieter übertragen werden kann. Wird der Verpflichtung nicht nachgekommen und ein Sturz ist die Folge, muss der Hauseigentümer haften. Gut, wenn für solche Schadenfälle durch eine Haftpflichtversicherung vorgesorgt wurde.

5. Nebel
Nebel sorgt im Herbst für eine Einschränkung der Sicht, weshalb Auto- und Radfahrer ihre Fahrweise anpassen sollten. Kommt es doch zu einem Unfall, können wieder Haftungsfragen auftreten. Bei Unfällen mit Personenschäden schützt eine Unfallversicherung vor finanziellen Engpässen des Verletzten, z. B. wenn das Einkommen durch einen längeren Heilungsprozess ausbleibt.

6. Feuer
Draußen wird es früher dunkel, drinnen in dieser gemütlichen Jahreszeit Kerzen oder der Kamin angezündet. Doch Vorsicht! Jährlich passieren durch Unachtsamkeiten zahlreiche Wohnungsbrände. Deshalb sind Kerzen und Kaminfeuer nicht unbeaufsichtigt zu lassen und Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien - wie beispielsweise Gardinen - einzuhalten. Kommt es doch zu einem Wohnungsbrand, heißt es: Ruhe bewahren. Falls der Brandherd nicht eigenständig zu löschen ist, die Feuerwehr über den Notruf 112 rufen. Fenster und Türen zum Brandherd schließen. Menschen und Tiere in Sicherheit bringen, ggf. gefährdete Nachbarn informieren. Außerdem sollte in einem Brandfall die Versicherung informiert werden. Die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ersetzt Dinge, die durch einen Brand zerstört oder beschädigt wurden.

7. Dunkelheit
Die früher eintretende Dunkelheit sorgt für schlechte Sichtverhältnisse, ist dann auch noch die Straßenbeleuchtung schwach, können Kantsteine für Fußgänger zu Stolperfallen werden. Auch vor der eigenen Haustür ist in dieser Jahreszeit die Außenbeleuchtung zu überprüfen, so können potenzielle Gefahrenquellen ausgeschlossen werden. Dies gilt besonders, wenn gefährliche Stellen dem allgemeinen Verkehr zugänglich sind - wie beispielsweise der Eingangsbereich oder das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses. Hier unterliegt der Eigentümer einer Verkehrssicherungspflicht. Kommt er dieser nicht nach und ist ein Unfall die Folge, haftet er. Eine Haftpflichtversicherung sollte dann bestehen.

Informationen zu den genannten Versicherungen erhalten Sie im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung telefonisch unter 040 - 3766 3766 oder im Internet: www.grundvers.de.
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