Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung sich scheidender Paare geht es aber nicht nur um den Besitzstand des Tieres, sondern darüber hinaus auch vermehrt um Umgangs- und Besuchsrecht, sowie um die Regelung der laufenden Kosten. Rechtsanwälte raten daher schon beim Kauf eines Hundes zu entscheiden, wer der Eigentümer sein soll, und eventuell ein Besuchs- oder Umgangsrecht schriftlich zu fixieren.
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