Ein alkoholbedingter Unfall kann für einen Fahranfänger schwerwiegende Folgen haben. Bei einem Verstoß gegen das Verbot drohen bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von 0,1 Promille ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern. Ansonsten gilt die allgemeine Alkoholgrenze von 0,5 Promille mit allen rechtlichen Konsequenzen wie Führerscheinentzug und Bußgeldverfahren.
Die GTÜ weist zudem darauf hin, dass ein alkoholisierter Fahrer seinen Versicherungsschutz leichtfertig aufs Spiel setzt. Denn handelt der Autofahrer grob fahrlässig, muss seine Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht bezahlen. Zudem kann seine Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro Regress als Ausgleich für den Schaden beim Unfallgegner einfordern.