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Jetzt wird es ernst

Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer ab 1. August

(lifePR) (Stuttgart, )
Alkohol am Steuer ist für Fahranfänger während der Probezeit und für junge Fahrer unter 21 Jahren ab sofort tabu. Das absolute Alkoholverbot tritt am 1. August in Kraft. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung begrüßt das Verbot als einen Schritt in die richtige Richtung zur Senkung der Unfallzahlen. Junge Fahrer sind an Unfällen mit Personenschäden mit rund 15 Prozent überproportional stark beteiligt. Alkohol am Steuer ist hierbei eine der häufigsten Unfallursachen, so die Unfallexperten.

Ein alkoholbedingter Unfall kann für einen Fahranfänger schwerwiegende Folgen haben. Bei einem Verstoß gegen das Verbot drohen bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von 0,1 Promille ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern. Ansonsten gilt die allgemeine Alkoholgrenze von 0,5 Promille mit allen rechtlichen Konsequenzen wie Führerscheinentzug und Bußgeldverfahren.

Die GTÜ weist zudem darauf hin, dass ein alkoholisierter Fahrer seinen Versicherungsschutz leichtfertig aufs Spiel setzt. Denn handelt der Autofahrer grob fahrlässig, muss seine Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht bezahlen. Zudem kann seine Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro Regress als Ausgleich für den Schaden beim Unfallgegner einfordern.

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger. Im Jahr 1990 erhielt die GTÜ die amtliche Anerkennung für Verkehrssicherheitsprüfungen an Kraftfahrzeugen. Seitdem haben Autofahrer und Kfz-Betriebe eine weitere Alternative für die Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen (Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Änderungsabnahmen, ...). Für immer mehr Autofahrer gilt dabei das GTÜ-Motto "Mehr Service für Sicherheit".

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