Die zugelassenen Warnwesten sind entweder gelb oder orange und besitzen das europäische Kontrollzeichen EN 471. Die GTÜ empfiehlt, die Weste unter dem Fahrersitz oder im Handschuhfach zu verstauen. Dort ist sie gut erreichbar.
In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste in gewerblich genutzten Fahrzeugen Pflicht. In Österreich ist eine Warnweste seit 2005 in allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen (gilt also auch für Quads, Microcars oder Zugmaschinen) obligatorisch. Verschärfend gilt: Die Warnweste muss vom Fahrersitz aus leicht erreichbar sein! Theoretisch wird in Österreich ein Bußgeld bis zu 2.180 Euro fällig (in der Regel werden 14 Euro erhoben).
Bereits seit 2005 ist in Italien eine Warnweste anzulegen, wenn man sich außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb des Fahrzeugs auf der Fahrbahn aufhält. Wichtig: Die Tragepflicht gilt für alle Personen, die das Fahrzeug verlassen! Daher ist aus Sicherheitsgründen für jeden Fahrzeuginsassen eine Warnweste mitzuführen.
Bußgeld: ab 36 Euro. In Portugal kostet ein Verstoß zwischen 60 und 120 Euro. In Spanien kostet das Nichtanlegen der Warnweste 91 Euro Bußgeld und auch Kroatien hat zum Beginn des Jahres die Warnwestenpflicht eingeführt. Bei Kosten von unter zwei Euro für eine Warnweste sollte kein Autofahrer die Investition für sich und seine Mitfahrer scheuen.