Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 25459

Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Theaterplatz 9 37073 Göttingen, Deutschland https://www.gk-law.de
Ansprechpartner:in Björn Katzorke +49 551 44343
Logo der Firma Gündel & Katzorke  Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mit einem Debt-Equity-Swap Verbindlichkeiten in Eigenkapital umwandeln

(lifePR) (Göttingen, )
2007 - Für viele deutsche Mittelständler besteht aktuell – zum Ende des Geschäftsjahres – noch die Möglichkeit, auf ihren Jahresabschluss Einfluss zu nehmen. Der traditionell schwachen Eigenkapitalausstattung kann mit einfachen Mitteln wie dem so genannten Debt-Equity-Swap begegnet werden.

Debt-Equity-Swap (engl.: to swap = umwandeln) bedeutet Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital. Unternehmen können auf diesem Wege – ohne Zuführung von Liquidität – ihre Bilanzstruktur und hierbei insbesondere die Eigenkapitalquote verbessern. Wird diese Maßnahme noch im aktuellen Geschäftsjahr vollzogen, hat dies bereits Auswirkungen auf das Rating der Hausbanken ab dem Jahr 2008. Die Eigenkapitalquote ist eine der wichtigsten Positionen des bankeninternen Ratings und damit Grundvoraussetzung einer Fremdkapitalaufnahme.

Hinter einem Debt-Equity-Swap verbirgt sich die Zeichnung einer neuen Beteiligung, bei der als Einlage nicht eine Barzahlung sondern die Einbringung einer Forderung gegen das Unternehmen geleistet wird. Damit vereinigen sich Gläubiger und Schuldner in einer Person und das Unternehmen wird von einer Verbindlichkeit befreit.

Genussrechtskapital statt Gesellschafterdarlehen

Einer der häufigsten Anwendungsbereiche für Debt-Equity-Swaps ist die Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Mezzanine Kapital, wie dem Genussrechts- oder Stillen Gesellschafts- Kapital. Besonders wirkungsvoll ist diese Maßnahme, wenn das Mezzanine Kapital in der Bilanz unter dem Eigenkapital ausgewiesen wird. In diesem Fall kann sogar die drohende bilanzielle Überschuldung, also ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag, abgewendet werden.

"Um eine Zuordnung zum Eigenkapital zu erzielen, muss die Kapitalüberlassung längerfristig (mindestens fünf Jahre) sein, das Kapital an den Gewinnen und Verlusten des Unternehmens beteiligt werden und der Investor einen Nachrang erklären", so Björn Katzorke von der Mittelstandskanzlei Gündel & Katzorke aus Göttingen.

Auch für den Gesellschafter ist eine mit Genussrechten verbundene Nachrangigkeit des Mezzanine Kapitals nur auf den ersten Blick nachteilig: Im Krisenfall kann er sein Geld nämlich in Form eines Gesellschafterdarlehens auch nicht abziehen – warum dann nicht die bilanziell vorteilhaftere Finanzierungsform wählen?

Verlustzuweisung kann Jahresfehlbetrag ausgleichen

Wird bei der Ausgestaltung des Mezzanine Kapitals eine Verlustbeteiligung vereinbart, können entstehende Verluste des Unternehmens den Kapitalgebern übertragen werden. Auch hierdurch ist eine Verbesserung der Bilanzsituation möglich. Es wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein außerordentlicher Ertrag aus Verlustzuweisung generiert, der einen sonst entstehenden Jahresfehlbetrag bis zur schwarzen Null ausgleichen kann.

Sanierung durch Ablösung oder Wandlung von Krediten

Eine dritte Variante des Debt-Equity-Swap stellt die Umwandlung des von fremden Darlehensgebern gewährtem Kapitals – mit deren Zustimmung – in Eigenkapital oder Eigenkapitalersatz dar. So können etwa Bankkredite abgelöst oder umgewandelt werden, um eine bilanzielle Überschuldung zu vermeiden und eine Unternehmenssanierung durchzuführen. Dieser Weg hat nicht nur bilanzschonende Wirkung, er bietet zudem den Vorteil, dass die von der Liquiditätslage unabhängige Zinslast entfällt. Stattdessen hat der Kapitalgeber Anspruch auf gewinnabhängige Ausschüttungen, ähnlich den Dividenden der Aktiengesellschaften, so dass in Krisen- oder Investitionsphasen keine belastenden Zahlungen fällig werden.

Einflussnahme der Kapitalgeber ist Verhandlungssache

Aber bleibt der Unternehmer bei dieser Form der Finanzierung noch Herr im eigenen Haus? Dazu Experte Katzorke: "Ob sich durch den Debt-Equity-Swap die rechtliche Position des Gesellschafters und die Stimmrechtsverhältnisse in der Gesellschafterversammlung ändern, bleibt der individuellen Vereinbarung zwischen Darlehensgeber und Unternehmen überlassen. Denkbar sind sowohl Konstellationen, in denen der Kapitalgeber Mitspracherechte erhält – bis hin zur Gesellschafterstellung – als auch solche, in denen sich an den Entscheidungsbefugnissen innerhalb des Unternehmens nichts ändert. Dies ist reine Verhandlungssache."

Die drei Hauptanwendungsformen des Debt-Equity-Swap:

- Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Mezzanine Kapital
- Verlustzuweisung an Kapitalgeber
- Umwandlung von Darlehen Dritter in Eigenkapital(-ersatz)

Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut kleine und mittelständische Unternehmen in allen praktischen und rechtlichen Fragen der (Eigen-) Kapitalbeschaffung. Tätigkeitsschwerpunkte sind die Beratung und Umsetzung von Transaktionen in den Bereichen Private Equity und Mezzanine-Kapital, insbesondere die umfassende Betreuung von Unternehmen im Rahmen außerbörslicher Kapitalmarktemissionen, strukturierter Finanzierungen und institutioneller Mezzanine-Programme. Sie hat eine Vielzahl von mittelständische Unternehmen an die Kapitalmärkte geführt und es ihnen ermöglicht, ihre Kapitalausstattung mittels der geeigneten Finanzierungsinstrumente nachhaltig zu verbessern.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.