Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 556994

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB Valentinskamp 70 20355 Hamburg, Deutschland http://www.kanzlei-darlehenswiderruf.de/
Ansprechpartner:in Herr Peter Hahn +49 40 3615720
Logo der Firma HAHN Rechtsanwälte PartG mbB
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB

Anwalt Hahn zum Widerruf von Darlehen: „Gerichte folgen dem BGH und urteilen zunehmend verbraucherfreundlich“

(lifePR) (Hamburg, )
Der 23. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat am 02. September 2015 in einem Hinweisbeschluss erklärt (Az. 23 U 24/15), dass er die Berufung der beklagten Bank gegen ein Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 18.02.2015 zurückweisen wolle. Die zweiwöchige Widerrufsfrist sei noch nicht abgelaufen, weil die von der Beklagten erteilte Widerrufsfrist fehlerhaft gewesen sei. Sie enthalte die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzutreffende Formulierung „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Die Beklagte könne sich auch nicht auf die Schutzwirkung der BGB-Info-Verordnung berufen, weil sie die Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen habe. „Nach unserer Einschätzung“, meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn, „urteilen Instanzgerichte zunehmend zugunsten der Verbraucher. Die Front der bankenfreundlichen Urteile bröckelt.“.

Laut OLG Frankfurt könne dahinstehen, ob die auf den Vertragsunterlagen abgedruckte Widerrufsbelehrung exakt der maßgeblichen Musterbelehrung entsprochen habe. Denn die Beklagte habe bereits dadurch eine eigene inhaltliche Bearbeitung der Musterbelehrung vorgenommen, dass sie sich nicht auf die Übernahme des exakten Wortlauts der Musterbelehrung beschränkt habe. Auf einer nachfolgenden Seite habe sie in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur Widerrufsbelehrung unter Überschrift „Hinweis auf zu leistenden Wertersetz im Falle des Widerrufs des Darlehens und Zustimmung zur Auszahlung des Darlehens vor Ablauf der Widerrufsfrist“ weitere Belehrungen bezüglich des Widerrufs erteilt. Grund hierfür sei offenbar, dass die Beklagte den Hinweis auf die Widerrufsfolgen für unzureichend gehalten habe. Das Widerrufsrecht der Kläger sei auch nicht verwirkt, da das für die Annahme der Verwirkung erforderliche Umstandsmoment vorliegend nicht gegeben sei. Auch ein Rechtsmissbrauch wegen widersprüchlichen Verhaltens sei nicht feststellbar. Die Beklagte, die ADAXIO AMC GmbH, hat aufgrund des Hinweisbeschlusses des OLG die Berufung zurückgenommen.

HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung von Immobiliendarlehensverträgen auf Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung innerhalb von 24 Stunden an. Interessierte Verbraucher sollten sich mit ihrer Anfrage beeilen, weil nach einem Plan der Bundesregierung das Widerrufrecht bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 30. Juni 2010 geschlossen worden sind, zum 21. Juni 2016 erlöschen soll.
 
 
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.