HAHN Rechtsanwälte hat bereits einen Gesellschafter des Fonds erfolgreich vertreten und dabei insbesondere Prospekthaftungsansätze herausgearbeitet.
Betroffenen Anlegern bietet HAHN Rechtsanwälte eine individuelle Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu einem Pauschalbetrag von 50,00 EUR an. Richten Sie gerne eine formlose Email zur Anforderung einer Erstbewertung an Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann unter info@hahn-rechtsanwaelte.de oder nehmen Sie telefonisch unter 0421-24685-0 Kontakt auf.
Achtung: Bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen ist Eile geboten! Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 besteht für Schadensersatzansprüche eine taggenaue Verjährungshöchstfrist von zehn Jahren, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Der Anspruch ist regelmäßig mit dem bindenden Angebot zum Erwerb der Beteiligung entstanden. Die Beteiligungen wurden in den Jahren 2005/2006 gezeichnet, so dass für die Anleger die endgültige Verjährung in den Jahren 2015 bzw. 2016 eintreten wird.