„Die Anlageberaterin der Sparkasse Bremen hat vor Gericht ausgesagt, dass sie unseren Mandanten auf dieses Risiko nicht hingewiesen hat. Nach unserer Erfahrung ist bei Beratungsgesprächen zu geschlossenen Fonds die drohende Rückzahlung von Ausschüttungen generell kein Thema gewesen“, erläutert Rechtsanwalt Theo Wiewel von Hahn Rechtsanwälte. „Wenn kein externer Zeuge zur Verfügung steht, muss der Anleger den Anlageberater als Zeugen benennen. In mehreren Gerichtsverfahren gegen verschiedene Beratungsunternehmen hat sich gezeigt, dass auf diese Weise eine Falschberatung nachgewiesen werden kann“, erklärt der Bremer Anwalt weiter.
Die IDEENKAPITAL Financial Engineering AG hat insgesamt sechs PRORENDITA-Fonds konzipiert, denen das gleiche Konzept zugrunde liegt. Dabei handelt es sich um geschlossene Fonds, die in britische Kapitallebensversicherungen investieren. Das Fondskonzept sieht vor, dass die Policen wieder veräußert werden, um durch den Verkaufserlös eine Rendite zu erwirtschaften. Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte sind die Angaben in den jeweiligen Verkaufsprospekten fehlerhaft. Aus diesem Grund können sämtliche Anleger unabhängig von der individuellen Beratungssituation Schadensersatz verlangen.
Hahn Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern, Schadensersatzansprüche umgehend prüfen zu lassen, da bei einigen Fonds die 10-jährige Verjährungshöchstfrist in Kürze ablaufen wird. Für Anleger, die das Beratungsunternehmen nicht in Anspruch nehmen können, bietet die Kanzlei die Teilnahme an einer Sammelklage gegen die Treuhandkommanditistin der verschiedenen Fonds an.