Fällt die Abgabe schon dann an, wenn ein Unternehmen einen Alleinunterhalter für das Betriebsfest engagiert? Wie viel ist für die Arbeit einer Werbeagentur fällig? Andreas Kißling von der Künstlersozialkasse Wilhelmshaven referiert über die aktuellen Anforderungen und steht im Anschluss für Fragen zur Verfügung.
Die Künstlersozialabgabe ist an sich nicht neu. Es gibt sie bereits seit 1983. Neben den "klassischen" Verwertern wie Verlage, Konzert-, Presse- und Werbeagenturen, muss auch jedes andere Unternehmen, das regelmäßig publizistische oder künstlerische Leistungen in Auftrag gibt und verwertet, in der Regel auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe in Höhe von 5,1 Prozent an die Künstlersozialkasse leisten. Selbstständige Künstler und Publizisten zahlen ebenfalls Beiträge und werden so über die Künstlersozialkasse versichert.
Im März beschloss der Gesetzgeber die verschärfte Prüfung der Unternehmen. Diese wird jetzt in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen und kann hohe Bußgelder zur Folge haben.