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Handelskammer Bremen

Veranstaltung in der Handelskammer: Künstlersozialabgabe – Abgabepflicht der Unternehmen

(lifePR) (Bremen, )
Seit Juli 2007 müssen Unternehmen, die künstlerische Leistungen nutzen oder verwerten, mit verschärften Kontrollen der Deutschen Rentenversicherung für die Künstlersozialkasse rechnen. Die Handelskammer Bremen informiert am Mittwoch, 28. November 2007, von 16 bis 17.30 Uhr im Haus Schütting darüber, ob und wann ein Unternehmen für die Arbeit von Künstlern und Publizisten Entgelte entrichten muss.

Fällt die Abgabe schon dann an, wenn ein Unternehmen einen Alleinunterhalter für das Betriebsfest engagiert? Wie viel ist für die Arbeit einer Werbeagentur fällig? Andreas Kißling von der Künstlersozialkasse Wilhelmshaven referiert über die aktuellen Anforderungen und steht im Anschluss für Fragen zur Verfügung.

Die Künstlersozialabgabe ist an sich nicht neu. Es gibt sie bereits seit 1983. Neben den "klassischen" Verwertern wie Verlage, Konzert-, Presse- und Werbeagenturen, muss auch jedes andere Unternehmen, das regelmäßig publizistische oder künstlerische Leistungen in Auftrag gibt und verwertet, in der Regel auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe in Höhe von 5,1 Prozent an die Künstlersozialkasse leisten. Selbstständige Künstler und Publizisten zahlen ebenfalls Beiträge und werden so über die Künstlersozialkasse versichert.

Im März beschloss der Gesetzgeber die verschärfte Prüfung der Unternehmen. Diese wird jetzt in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen und kann hohe Bußgelder zur Folge haben.
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