Fahrer, die gewerbliche Güter- oder Personentransporte durchführen, müssen ab September 2008 im Personenverkehr bzw. September 2009 im Güterverkehr neben der Fahrerlaubnis eine ergänzende Qualifikation nachweisen. Im Güterverkehr sind davon Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen betroffen. Im Personenverkehr wird diese Zusatzqualifikation für alle Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen vorgeschrieben.
Über den rechtlichen Rahmen der neuen Berufskraftfahrerausbildung informiert Jürgen Krooß von der Straßenverkehrs-Genossenschaft Bremen eG. Manfred Skusa vom Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa erklärt die Voraussetzungen für die Durchführung von Schulungen. Jörg Albertzard, Handelskammer Bremen, erläutert die Prüfungen im Rahmen der neuen Berufskraftfahrerqualifikation.
Die Informationsveranstaltung richtet sich an Unternehmen, die Fahrer beschäftigen, die diesen neuen Vorschriften unterliegen sowie an Unternehmen, die als Lehrgangsveranstalter die Schulungen zum Erwerb der Grundqualifikation oder Weiterbildungsschulungen anbieten wollen.
Die Veranstaltung ist kostenlos.