Im Mittelpunkt stand ein aktuelles Gutachten des Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Wolfgang Kitterer (Universität zu Köln) zum Thema "Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs als Kernelement einer Modernisierung des deutschen Föderalismus". In einer Podiumsrunde wurden Kitterers Thesen diskutiert. Auf dem Podium saßen neben Professor Kitterer der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen und stellvertretende Vorsitzende der Föderalismuskommission II, Jens Böhrnsen, MdB Ernst Burgbacher, stellvertretender Vorsitzender der Föderalismuskommission II und Obmann der FDP-Fraktion, MdB Jochen-Konrad Fromme, ordentliches Mitglied der CDU/CSU-Fraktion in der Föderalismuskommission II, und MdB Volker Kröning, Obmann der SPD-Fraktion in der Föderalismuskommission II.
Zwei Reformszenarien wurden von Professor Kitterer im Rahmen des Gutachtens entwickelt:
Reformvorschlag 1: Vereinfachter Finanzausgleich - Für den Länderfinanzausgleich wurde ein vereinfachtes System entworfen, das die bisherigen drei Ausgleichsstufen auf eine einzige reduziert, einen einfachen linearen Ausgleichstarif enthält und eine wirtschaftskraftorientierte Zerlegung der Lohnsteuer vorsieht. Diese Reform wäre ohne Verfassungsänderung realisierbar.
Reformvorschlag 2: Trennsystem und Steuerautonomie - Um einen maßvollen Steuerwettbewerb zu gewährleisten, wurden die finanziellen Auswirkungen eines Trennsystems untersucht, das dem Bund die Umsatzsteuer und den Ländern die Einkommen- und Körperschaftsteuer zuordnet. Die Länder sollen - nach vorheriger Absenkung des Steuertarifs - die Möglichkeit erhalten, Zuschläge zur Lohn- und Einkommensteuer in Höhe von maximal fünf bis zehn Prozent zu erheben. Das daraus entstehende Steueraufkommen geht nicht in den Finanzausgleich ein. Diese Reform setzt eine Verfassungsänderung voraus.
Wichtiger Ansatz ist, dass bei beiden Reformvorschlägen mit dynamischen Gewinnen zu rechnen ist. Wenn man von einer vorsichtigen Annahme ausgeht, dass sich durch die Finanzausgleichsreform ein zusätzliches Wachstum von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ergibt, erhalten die Länder in ihrer Gesamtheit jährlich ein zusätzliches Steueraufkommen von bereits anfänglich gut einer Milliarde Euro. Da-ran sind mit mehr als einem Drittel dieses Betrages auch die Länder beteiligt, die zunächst durch die Reform finanzielle Nachteile hinnehmen. Mittel- und langfristig würden also alle Länder von der Reform profitieren.
Als flankierende Maßnahme zu einer Reform der vertikalen Steuerverteilung und des horizontalen Länderfinanzausgleichs wird für bestimmte soziodemografische Sonderlasten (z.B. Bevölkerungsdichte, Arbeitslosenquote, Sozialhilfeempfänger, Ausländeranteil) die Einführung eines indikatorgestützten vertikalen Lastenausgleichs nach Schweizer Vorbild vorgeschlagen.
Um zu verhindern, dass sich die Länder trotz einer Stärkung ihrer Steuerautonomie weiter verschulden, wird - unter Wahrung gewisser Übergangsfristen - ein Schuldenverbot für die Länder erwogen. Die Kompetenz für eine aktive Konjunkturpolitik sollte allein auf den Bund übertragen werden. Die notwendige passive konjunkturelle Flexibilität der Länderhaushalte könnte durch die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen gewährleistet werden. Eine Teilentschuldung überdurchschnittlich verschuldeter Bundesländer könnte dafür sorgen, dass für alle Länder die gleichen Startchancen für eine solide Haushaltspolitik geschaffen werden.
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