Ausbildende Betriebe können bei der Handwerkskammer Berlin Starthilfen für die Berufsausbildung beantragen: Das Förderprogramm der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB) der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales richtet sich an Berliner Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche.
Berliner Ausbildungsbetriebe erhalten unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung:
- Verbundausbildung: Spezialisierte Betriebe, die nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln können, haben die Möglichkeit, im Verbund mit weiteren Partnern auszubilden. Die Kosten, die dabei entstehen, können vom Förderprogramm mitfinanziert werden.
- Auswärtige Beschulung (Splitterberufe): Werden Lehrlinge in einer länderübergreifenden Fachklasse einer auswärtigen Bildungseinrichtung geschult, können Betriebe dafür einen Zuschuss erhalten. Die zuständige Senatsverwaltung befreit die Auszubildenden zudem vom Berufsschulunterricht in Berlin.
- Zielgruppenförderung: Die Ausbildung von Jugendlichen mit fehlender schulischer Qualifikation wird gefördert. Unternehmen in so genannten „männertypischen“ Branchen erhalten Anreize, wenn sie auch weiblichen Lehrlingen die Möglichkeit zur Ausbildung bieten. Betrieben, die Azubis aus Konkursbetrieben übernehmen, gewährt das Land einen finanziellen Zuschuss zu den Ausbildungskosten.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter www.hwk-berlin.de/fbb oder telefonisch unter (030) 259 03 -382 /-383.