Der Berliner Feinstaub stammt zum größten Teil nicht aus dem Auspuff der Fahrzeuge, sondern wird aus südöstlicher Richtung nach Berlin geweht. Ein Gutachten des renommierten Rechtsanwalts Dr. Armin Wirsing aus Stuttgart hält pauschale Fahrverbote daher für eine unverhältnismäßige Maßnahme zur Senkung der Feinstaubbelastung. Umweltrechtsexperte Wirsing kommt zu dem Schluss, dass die geplanten Fahrverbote gemäß § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz rechtswidrig sind.
Aufgrund der übereilten Einführung einer Umweltzone fehlen für die meisten Lkw noch heute geeignete Filtersysteme. Der umweltentlastende Effekt einer Nachrüstung ist bei Fahrzeugen mit geringer Fahrleistung zudem äußerst fraglich. Dem hohem Aufwand steht nur ein geringer Nutzen gegenüber, außerdem funktionieren die Filter erst bei längeren Fahrstrecken richtig.
„Ohne Rücksicht auf die selbstgestellten Anforderungen – nämlich eine Förderung des Einbaus von Rußfiltern auch für Lkw sowie die Nachrüstmöglichkeit für alle Fahrzeugtypen – hat die Politik Berlins Fahrzeugbesitzer vor vollendete Tatsachen gestellt“, so Thomas Dohmen, Haupt-geschäftsführer der Handwerkskammer Berlin. „In Ermangelung von Nachrüstmöglichkeiten soll sich jetzt eine Vielzahl von Handwerksunternehmern vorzeitig neue Fahrzeuge anschaffen: Das ist für viele kleinere Betriebe des Handwerks schlicht eine wirtschaftlich nicht tragbare Belastung.“
Eine Fahrt in die Innenstadt ohne Plakette schlägt im neuen Jahr mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg zu Buche. Wer sich keine Neuanschaffung leisten kann, muss für Innenstadtfahrten eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dazu sind mehrere Bescheinigungen erforderlich und die Chance auf Genehmigung ist gering. Denn nach einem internen Richtwert des Senats sollen nur zehn Prozent der betroffenen Fahrzeugbesitzer eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
In anderen deutschen Städten haben Politiker und Verwaltungen erkannt, dass ein Fahrverbot als Instrument zur Luftverbesserung sowohl wirtschaftsschädigend als auch untauglich ist: Anders als in Berlin wurde in diesem Jahr in Dortmund, Cottbus und Stuttgart die nach EU-Vorgaben zulässige Grenze zwar überschritten, Fahrverbote sind dort dennoch nicht geplant oder werden zunächst verschoben.