Die Umweltzone und die damit verbundenen Fahrverbote sind durchaus rechtlich angreifbar, so das Ergebnis eines Gutachtens, das Handwerkskammer und IHK in Auftrag gegeben haben. Im Ergebnis zeigt es, welche Schritte gegen die Umweltzone mit den Fahrverboten in der Innenstadt möglich und sinnvoll sind.
Dabei führt der Königsweg nach Ansicht von Dr. Klaus-Martin Groth, Rechtsanwalt im renommierten Büro Gaßner, Groth, Siederer & Coll., über die Ablehnung eines Ausnahmeantrags. Gegen eine solche Ablehnung ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Dort muss in jedem Einzelfall die Verhältnismäßigkeit des Fahrverbots überprüft werden. Hier bestehen nach Ansicht von Dr. Groth die größten Erfolgsaussichten.
Deshalb fordern Handwerkskammer und IHK Berlin ihre Mitgliedsunternehmen mit älteren Fahrzeugen erneut auf, Ausnahmeanträge zu stellen und falls nötig auf einer kostenpflichtigen Ablehnung zu bestehen. Nur gegen eine solche schriftliche Ablehnung ist der Widerspruch und anschließend die Klage möglich. Weil nicht mit kurzfristigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gerechnet werden darf, sollten die Betriebe gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2007 fordern beide Kammern den Senat auf, die Spielräume der neuen Luftqualitätsrichtlinie zu nutzen. Das EU-Parlament hat die bisherigen Fristen zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte deutlich verlängert. Alle Mitgliedstaaten haben jetzt bis 2011 Zeit, wenn besondere Umstände wie der dominante Ferneintrag von Feinstaub oder weitgehende Umweltvorschriften für Industrieanlagen umgesetzt sind, so wie in Berlin. Der Senat wäre gut beraten, diese Chance für eine Denkpause zu nutzen. Es ist völlig unverhältnismäßig, wenn der Senat stur an seinen alten Planungen auf Kosten der betroffenen Betriebe festhält.