Es ist zwar richtig, dass gemäß § 16 Arbeitszeitgesetz seit 2006 Arbeitgeber unter Androhung eines Bußgeldes verpflichtet sind, einen Abdruck des Gesetzes an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszuhängen. Unsinnig ist jedoch die Behauptung, die Handwerkskammer werde dies prüfen.
Die Handwerkskammer Berlin weist darauf hin, dass sämtliche aushangpflichtigen Gesetze für Handwerk und Gewerbe in einer Sammlung im Broschürenformat bereits für 9.- € bei der Verlagsanstalt Handwerk GmbH oder in jeder gut sortierten Buchhandlung erhältlich sind.
Die Handwerkskammer prüft derzeit strafrechtliche, zivilrechtliche und wettbewerbsrechtliche Schritte gegen diese dreiste Methode des "hard-sellings" unter Ausnutzung des Rufs einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.