Derzeit müssen Handwerksbetriebe bei Antragstellung für die zurückliegenden vier bis sechs Wochen ihre Einsatzorte in den einzelnen Parkraumzonen nachweisen. Pro Beschäftigtem sind dies üblicherweise zwei bis drei pro Tag, sodass selbst kleinere Betriebe dem Antrag oftmals mehrere Hundert Nachweise beifügen müssen. Die Handwerkskammer Berlin fordert deshalb die unbürokratische Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Im Hinblick auf wirtschaftsfreundlichere Gestaltung der Berliner Parkraumbewirtschaftung fordert die Handwerkskammer Berlin den Senat auf, bewährte Verfahrensweisen anderer Regionen z. B. der Region Frankfurt/Rhein-Main - auch in Berlin einzuführen. Dort wird einem Großteil der Handwerksbetriebe generell und unbürokratisch die Möglichkeit des kostenfreien Parkens eingeräumt. Berlin muss schließlich nicht nur für Besucher attraktiv sein, sondern auch als Wirtschaftsstandort.