So sind die Antragsteller bei der Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung vom Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters im Bezirksamt abhängig – ein Rechtsanspruch besteht offenbar nicht. Nach einer internen Senatsvorgabe sollen nur zehn Prozent der Anträge genehmigt werden.
"Statt Scheinlösungen zu verfolgen, die der Umwelt nichts bringen, aber Bürger und Wirtschaft stark belasten, sollte die Politik endlich die Fakten zur Kenntnis nehmen", erklärte der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer. Der Senat begründe die Umweltzone mit der Überschreitung der Brüsseler Feinstaubgrenzwerte, obwohl bekannt sei, dass je nach Wetterlage 50 bis 70 Prozent des Feinstaubs in Berlin von außerhalb kommen. In diesem Jahr habe es bislang statt der erlaubten 35 Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte nur 20 solche Fälle gegeben.
"Auch Brüssel sieht die lokalen Schwierigkeiten bei der Grenzwerteinhaltung und will deshalb die Einhaltungsfrist um fünf Jahre verlängern", wie Dohmen betonte. Dann könnten nach Auffassung der Umweltexperten allein aufgrund technologischer Entwicklungen an fast allen Messstationen die Grenzwertvorgaben eingehalten werden. Nur der Senat ignoriere dies alles. Dohmen: "Der Senat wäre gut beraten, diese Entwicklung zu berücksichtigen."
Hinsen und Dohmen verwiesen darauf, dass die geplanten Fahrverbote insbesondere die kleinen Unternehmer wie Handwerker, Händler, Reinigungsfirmen und Notdienste treffe, deren Fuhrpark tendenziell mit älteren Kfz ausgestattet sei, die aber nur kurze Strecken fahren.