Wie bisher bietet der Bildungsscheck NRW Beschäftigten in Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent der Kosten einer beruflichen Weiterbildung erstattet zu bekommen. Ab 1. Juni gilt dabei ein verringerter Förderhöchstbetrag von 500 Euro statt bisher 750 Euro. Beschäftigte erhalten nun innerhalb eines Jahres maximal zwei Bildungsschecks, die sie selbst beantragen können. Beantragt der Betrieb Bildungsschecks, kann der oder die Erwerbstätige zwei weitere Schecks erhalten. Unternehmen erhalten für ihre Mitarbeiter insgesamt maximal 20 Gutscheine pro Jahr.
Auch bei den in Frage kommenden Weiterbildungen selbst gibt es Änderungen. So ist künftig jede Form von Einzelunterricht – wie zum Beispiel ein Coaching – nicht mehr förderfähig. Ebenso gibt es keinen Bildungsscheck mehr für Weiterbildungen, die nicht länger als einen Tag dauern. Hält man den Bildungsscheck nach einem Beratungsgespräch einmal in Händen, muss man ihn nun innerhalb von drei Monaten bei einem Weiterbildungsanbieter einreichen.
Seit Einführung des Förderinstruments Anfang 2006 hat die HWK Dortmund bereits 2615 Schecks ausgestellt.