Finanziell gefördert werden: Recherchen zur Feststellung der Patentierbarkeit, Kosten-Nutzen-Analysen zur Bewertung von Erfindungen, Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt, Vorbereitungsgespräche bei der Verwertung von Patenten und gewerblicher Rechtsschutz im Ausland.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Unternehmer – wobei die Gründung spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung abgeschlossen sein muss. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Förderung sind Patentanmeldungen, die im Rahmen von Schutzrechtsfördermaßnahmen des Bundes, der Länder oder EU gefördert werden.
Alle Artikel der FAS vom 14.10.2007 zum Thema finden Sie in Kürze unter www.bdo-online.de