Dazu Dr. Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden:
"Dass eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung regelmäßig für die gesamte Dauer der Berufsausbildung erteilt werden soll, gibt unseren Betrieben Planungssicherheit für die Ausbildungsphase. Aus Sicht unserer Betriebe ist es nur so möglich, sich 100-prozentig auf die Qualität der Ausbildung zu konzentrieren.
Wichtig sind auch die Vermittlung und Festigung von notwendigen Deutschkenntnissen - deren Grundlagen jedoch schon vor Beginn der Ausbildung gelegt werden müssen."