Von Bedeutung ist das Gesetz insbesondere für Personen, die sich trotz Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung verspätet oder gar nicht bei einer Krankenkasse gemeldet und dadurch Beitragsschulden angehäuft, aber nie Leistungen in Anspruch genommen haben. "Das kann auch auf Handwerker zutreffen, die aus den verschiedensten Gründen keine Beiträge gezahlt haben. Sie sollten das Versäumte nachholen, um sich nicht in existenzielle Gefahr zu bringen", sagt Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden.
Betroffene sollten sich unbedingt bis zum 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden, sie bekommen die Beitragsschulden für zurückliegende Zeiträume sowie die Säumniszuschläge erlassen und können künftig wieder ordnungsgemäß versichert werden. Zudem werden die Säumniszuschläge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 5 Prozent auf 1 Prozent reduziert. In der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingeführt.
"Das Gesetz gibt uns in einem begrenzten Zeitfenster die Möglichkeit, Menschen, die vor zum Teil erheblichen Beitragsschulden stehen, schnell und unbürokratisch zu helfen", erklärt Gerd Ludwig, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. "Der Krankenversicherungsschutz ist ein hohes Gut. Ich appelliere an alle Betroffenen, diese einmalige Chance nicht verstreichen zu lassen und unbedingt noch vor dem Jahresende auf die Krankenkasse zuzugehen."
Hintergrund: Obwohl es seit April 2007 die Pflicht zur Krankenversicherung gibt, ist nicht Jeder automatisch versichert. Das kann Arbeitslose betreffen, die bis zur Rente von ihrem Ersparten leben. Es kann aber auch der selbst-ständige Handwerker sein, der sich bei keiner Versicherung meldet. "Mal abgesehen von der Pflichtversicherung wird das Ganze spätestens dann zum Problem, wenn ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden soll", so Dittrich.