Das bayerische Handwerk fordert unter Hinweis auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform des Leistungsrechts, um Beitragsentlastungen für alle Betriebe zu erreichen. Hierzu hat der Bayerische Handwerkstag bereits 2003 ein "12-Punkte-Papier" zur Lösung der Probleme der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt. Darin wird u.a. gefordert, den Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaften auf ausschließlich betriebsspezifische Risiken zu begrenzen.
Das bayerische Handwerk zeigt sich enttäuscht darüber, dass Wegeunfälle, die sich zwischen Wohnort und Betrieb ereignen, weiter durch die gesetzliche Unfallversicherung und damit allein durch die Arbeitgeber finanziert werden sollen. Traublinger: "So wird den Unternehmen zugemutet, für Risiken aufzukommen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen. Das kann nicht sein!" Gleiches gelte für Versicherungsleistungen bei illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. "Diese dürfen nicht auf legal arbeitende und Beitrag zahlende Betriebe abgewälzt werden", erklärt der BHT-Präsident.