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Handwerkskammer für Oberfranken

Diskussionen um ALG 1 und Ausnahmen von der „Rente mit 67“

(lifePR) (Bayreuth, )
Gerade jetzt, zur Hälfte der Legislaturperiode, wo sich die Reformen der Agenda 2010 positiv auswirken, wo mehr Menschen als je zuvor in Arbeit stehen, die Arbeitslosigkeit bei allen betroffenen Gruppen sinkt, durch steigende Beitragseinnahmen die Sozialversicherungen stabilisiert werden, durch enorm steigende Lohn- und Einkommensteuereinnahmen der Bundeshaushalt saniert werden kann, wird das Erreichte durch populistische parteipolitisch motivierte Äußerungen gefährdet. Mit der Forderung, die Bezugsdauer des ALG 1 für langjährige Beitragszahler zu verlängern und kostenträchtige Ausnahmen bei der Rente mit 67 vorzunehmen, werden die Fehler der Vergangenheit wiederholt. Damit wird auch der Aufschwung und der weitere Abbau der Arbeitslosigkeit wieder gefährdet.

Erneut wird den Menschen suggeriert, durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung würden irgend welche Rechtsansprüche auf eine je nach Beitragsdauer unterschiedliche staatliche Versorgung bei Arbeitslosigkeit entstehen. Dies stimmt so nicht! Im Gegensatz zur Rentenversicherung ist die Arbeitslosenversicherung eine reine Risikoversicherung für Notlagen, wofür 12 Monate ausreichend sind. Dafür spricht auch die Tatsache, dass jemand, der sein Leben lang Arbeitslosenbeiträge zahlt und nie arbeitslos wurde, am Schluss seines Arbeitslebens auch keinen Rechtsanspruch auf irgend welche Leistungen hat!

Die Anfang der 80er Jahre vorgenommene Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes hatte im übrigen rein fiskalische Gründe. Langzeitarbeitslose, die zum damaligen Zeitpunkt aus der steuerfinanzierten Arbeitslosenhilfe Leistungen erhielten, wurden zu dem aus Sozialbeiträgen finanzierten Arbeitslosengeld übergeführt. Das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit wurde damit aber nicht gelöst, sondern immer weiter verschärft. Die Agenda 2010 war deshalb ein erster richtiger Schritt, Langzeitarbeitslose aus dem Abseits herauszuholen, in das sie von manchen Sozialpolitikern geschickt worden waren.

Auch das von der Bundesregierung verfolgte richtige Ziel, mit der Anhebung des Rentenalters auf 67 die Rentenbeiträge mittel- bis langfristig unter den erschwerten demographischen Bedingungen stabil zu halten, darf nicht durch kostenträchtige Ausnahmen konterkariert werden. Dazu gehört auch, die Altersteilzeit wie geplant in den nächsten Jahren auslaufen zu lassen. Bereits jetzt werden durch die Förderung der Altersteilzeit die Steuer- und Beitragszahler jährlich mit über zwei Milliarden EURO belastet!

Der sich zunehmend stabilisierende Positiv-Trend am Arbeitsmarkt ist eine große Chance für viele Mitbürger, die wieder Arbeit finden. Deshalb fordern wir die Politik auf, Fehlentwicklungen zu korrigieren durch eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf mindestens 3,5 % bei anhaltend guter Arbeitsmarktlage auf 3,2 %. Diese Beitragssatzsenkungen sind angesichts der prognostizierten Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit langfristig finanzierbar! Gleichzeitig werden dadurch neue soziale versicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen und der Konsum und damit der weitere konjunkturelle Aufschwung gefördert.
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