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IHK Schwaben beurteilt Erbschaftssteuerreform kritisch

(lifePR) (Augsburg, )
Das Bundeskabinett bringt heute die Erbschaftssteuerreform auf den Weg. Die Reform lässt viele Forderungen offen, die für einen steuerschonenden Betriebsübergang im Mittelstand notwendig sind. Der Gesetzesentwurf genügt den Anforderungen der Familienunternehmen an die notwendige Erleichterung des Generationsüberganges nicht. Der Vizepräsident der IHK Schwaben Dr. Andreas Kopton sieht sogar Nachteile auf die mittelständische Wirtschaft durch die Reform zukommen. "Vielen Unternehmen droht eine höhere Erbschaftssteuerbelastung als bisher, die bürokratischen Anforderungen und Hindernisse werden deutlich größer. Die Unternehmensnachfolge wird immer mehr zum Risiko.", so Dr. Kopton.

Besonders problematisch sei die geplante Lohnsummenbindung. Um die Verschonung des Betriebsvermögens zu erhalten, darf für die Dauer von 10 Jahren nach dem Erbfall die dann aktuelle Lohnsumme im Unternehmen nicht unter 70 % der Lohnsumme des Durchschnitts der letzten 5 Jahre vor dem Erbanfall fallen. Dr. Kopton fordert, dass die Bindungsfrist deutlich gekürzt werden müsse. Insbesondere bedürfe es der Bereinigung um variable Erfolgsbeteiligungen oder Zusatzzahlungen. Auch solle in das Erbschaftssteuergesetz eine großzügige Billigkeitsregel eingeführt werden, die es dem Unternehmer ermöglicht, konjunktur- und strukturbedingten Fehlentwicklungen, ohne die Gefahr einer Nachentrichtung der Erbschaftssteuer zu begegnen.
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