Besonders problematisch sei die geplante Lohnsummenbindung. Um die Verschonung des Betriebsvermögens zu erhalten, darf für die Dauer von 10 Jahren nach dem Erbfall die dann aktuelle Lohnsumme im Unternehmen nicht unter 70 % der Lohnsumme des Durchschnitts der letzten 5 Jahre vor dem Erbanfall fallen. Dr. Kopton fordert, dass die Bindungsfrist deutlich gekürzt werden müsse. Insbesondere bedürfe es der Bereinigung um variable Erfolgsbeteiligungen oder Zusatzzahlungen. Auch solle in das Erbschaftssteuergesetz eine großzügige Billigkeitsregel eingeführt werden, die es dem Unternehmer ermöglicht, konjunktur- und strukturbedingten Fehlentwicklungen, ohne die Gefahr einer Nachentrichtung der Erbschaftssteuer zu begegnen.
IHK Schwaben beurteilt Erbschaftssteuerreform kritisch
Besonders problematisch sei die geplante Lohnsummenbindung. Um die Verschonung des Betriebsvermögens zu erhalten, darf für die Dauer von 10 Jahren nach dem Erbfall die dann aktuelle Lohnsumme im Unternehmen nicht unter 70 % der Lohnsumme des Durchschnitts der letzten 5 Jahre vor dem Erbanfall fallen. Dr. Kopton fordert, dass die Bindungsfrist deutlich gekürzt werden müsse. Insbesondere bedürfe es der Bereinigung um variable Erfolgsbeteiligungen oder Zusatzzahlungen. Auch solle in das Erbschaftssteuergesetz eine großzügige Billigkeitsregel eingeführt werden, die es dem Unternehmer ermöglicht, konjunktur- und strukturbedingten Fehlentwicklungen, ohne die Gefahr einer Nachentrichtung der Erbschaftssteuer zu begegnen.