Beantragen können das Meister-BAföG Handwerkerinnen und Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister oder auf Fortbildungsabschlüsse im Handwerk vorbereiten. Dabei ist zu beachten, dass die Antragstellerinnen und Antragssteller noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist.
Gefördert werden sowohl die Kosten für die im Rahmen der Fortbildung anfallenden Maßnahmen in Form eines Darlehens und eines Zuschusses als auch die Kosten für den Unterhalt in Form eines Darlehens. Zudem können die Meisterschülerinnen und -schüler für die Kosten der Anfertigung des Meisterstücks und die Prüfungsgebühr Fördermittel erhalten.
Mit dem Erlass von 66 Prozent der Darlehensrückzahlung bei Existenzgründung beziehungsweise Betriebsübernahme innerhalb der ersten drei Jahre nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme, will das Meister-BAföG besonders diejenigen jungen Meisterinnen und Meister unterstützen, die sich selbstständig machen möchten.
Der Gesetzgeber plant, das Meister-BAföG weiter auszubauen und somit mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Gesetzesnovelle soll die Förderdauer für Voll- und Teilzeitmaßnahmen ausgeweitet werden. Um die Abbrecherquote zu senken, will die Bundesregierung Teilnehmern, die die Fortbildung abschließen, ein Viertel des Restdarlehens erlassen.
Weitere Informationen gibt es bei Andreas Spielmann von der Abteilung Berufsbildung bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon 07131 791-160 oder unter www.hwk-heilbronn.de im Bereich Aus- und Weiterbildung/Der Weg zum Meister/Meister-BAföG.