Die Handwerkskammer Heilbronn-Franken weist daher darauf hin, dass alle privaten Haushalte, Hauseigentümer wie auch Mieter von dieser Regelung profitieren können. Abzugsfähig sind die Arbeitskosten bei sämtlichen Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen im Haushalt. Jährlich können bis zu 600 Euro (20 Prozent von maximal 3.000 Euro) steuermindernd geltend gemacht werden. Materialkosten werden grundsätzlich nicht angerechnet. Die Verrechnung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung.
Und so funktioniert es in der Praxis: Familie Müller hat im Kalenderjahr 2007 Arbeitskosten für Malerarbeiten in Höhe von 1.500 Euro gezahlt. Für Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage fielen 400 Euro an, der Arbeitskostenanteil für die Reparatur der Waschmaschine betrug 200 Euro. Familie Müller kann nun 20 Prozent der angefallenen Arbeitskosten in Höhe von 2.100 Euro, also 420 Euro geltend machen. Der Steuerbonus wird von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen.
Allerdings muss die Handwerkerrechnung einige Voraussetzungen erfüllen, damit das Finanzamt die Bonusregelung auch problemlos anwendet. Zunächst muss die Rechnung des ausführenden Handwerksbetriebs den formalen Anforderungen des Umsatzsteuerrechts genügen, also Namen und Anschrift des Betriebs enthalten, eine Rechnungsnummer sowie Art und Umfang der Arbeiten ausweisen. Im Hinblick auf den Steuervorteil muss zusätzlich der Lohnanteil an den Gesamtkosten gesondert ausgewiesen werden, denn nur dieser ist zusammen mit der entsprechenden Mehrwertsteuer steuerlich abzugsfähig.
Noch ein Tipp: Das Finanzamt besteht darauf, dass die zusammen mit der Steuererklärung vorzulegende Rechnung per Überweisung beglichen wurde. Wer lediglich eine Quittung vorweisen kann, geht leer aus.
Weitere Informationen zum Steuerbonus gibt es bei der Unternehmensberatung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon +49(7131)791171 und im Internet unter www.hwk-heilbronn.de im Bereich Service/Verbrauchertipps/Steuertipps.