Im Jahr 2008 wurden im Bezirk der Handwerkskammer Heilbronn-Franken 25 Bußgeldbescheide im Bezug auf Schwarzarbeit erlassen. Zehn der Bußgeldbescheide entfallen auf Auftraggeber von Schwarzarbeit. Die Bußgeldsumme betrug insgesamt 92.067 Euro. Am häufigsten betroffen war das Bau- und Ausbaugewerbe mit einer Bußgeldsumme von 80.000 Euro.
Im Vergleich zu den beiden Vorjahren sind die Schwarzarbeitsfälle und die Bußgeldhöhe deutlich gestiegen. "Durch die konjunkturelle Lage besteht die Gefahr, dass die Schwarzarbeit auch in diesem Jahr weiter steigen wird", so Jörg Dietrich von der Abteilung Recht der Handwerkskammer.
Wer Schwarzarbeit betreibt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Des Weiteren droht eine Betriebsuntersagung mit Sofortvollzug. Im Jahr 2008 wurden sechs Baustellen bei Kontrollen noch vor Ort geschlossen, weil die Betriebe nicht in die Handwerksrolle eingetragen waren. "Neben der Betriebsschließung wird anstelle eines Bußgeldes immer öfter ein Verfahren angewendet, bei dem der Schwarzarbeiter das Geld, das er eingenommen hat, bezahlen muss. Dann fallen Beträge an, die weit über 50.000 Euro hinausgehen", berichtet Jörg Dietrich.
"Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Bußgeld eine abschreckende Wirkung hat", sagt Martin Weiß, stellvertretender Leiter der Abteilung Recht der Handwerkskammer. "In der Regel wird nach dem ersten Bußgeldbescheid die Eintragung in die Handwerksrolle beantragt."
Hinweise zur Schwarzarbeit nimmt Jörg Dietrich von der Abteilung Recht der Handwerkskammer entgegen, Telefon 07131 791-130. Ein Formular zur Meldung von Schwarzarbeit gibt es als Download unter www.hwk-heilbronn.de im Bereich Beratung/Recht/Hand-werks- und Gewerberecht.