Die meisten Genehmigungen wurden nach einer Prüfung erteilt. Dadurch konnten sich 67 Handwerker im Bezirk der Handwerkskammer Heilbronn-Franken selbstständig machen. Darunter waren alleine elf Friseure. Zwölf Bewerber schafften es nicht, das Prüfungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen.
56 Genehmigungen wurden im Rahmen der Altgesellenregelung erteilt, wonach jemand nach bestandener Gesellenprüfung oder einem gleichwertigen Abschluss und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von sechs Jahren - davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung - einen Betrieb eröffnen kann. Acht solcher Genehmigungen gingen beispielsweise an Installateure und Heizungsbauer, sieben an Stuckateure, fünf an Maler und Lackierer.
Außerdem gründeten im Rahmen einer Sondergenehmigung 15 ausländische Staatsangehörige in Deutschland einen Betrieb, darunter vier EU-Bürger.
Wichtig für Antragsteller: Sondergenehmigungen berechtigen nicht dazu, den Meistertitel zu führen und nur mit zusätzlicher Ausbildereignungsprüfung dürfen Lehrlinge ausgebildet werden.
Der Existenzgründungsboom im Friseurhandwerk ist nach wie vor ungebrochen. Seit einigen Jahren bietet deshalb die Handwerkskammer Heilbronn-Franken ein Vorbereitungsseminar für die fachtheoretische Kenntnisprüfung an. Nähere Informationen gibt es bei Martin Weiß von der Abteilung Recht der Handwerkskammer Heilbronn-Franken.