Das Landesprogramm ist gezielt auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Forschungs- und Entwicklungsförderung ausgerichtet. Es ist für viele Betriebe eine echte Chance, ihr Innovationsvorhaben umzusetzen. Handwerksbetriebe aus dem Bezirk der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen können ihre Projektskizzen bis zum 31. Oktober 2007 bei der Handwerkskammer einreichen.
Das Förderprogramm stellt anwendungsnahe Innovationsprozesse in den Vordergrund. Gefördert werden können:
- Vorhaben, bei denen mit Hilfe von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verwertbare neuartige Produkte, neuartige Produktionsverfahren oder eine verwertbare neuartige Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll
- Vorhaben, bei denen Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab übernommen, bestehende Erzeugnisse in einem anderen oder neuen Anwendungsbereich angepasst sowie Fertigungsverfahren angepasst werden sollen.
Im Rahmen des Innovationsprojektes können auch verbesserte Vermarktungsinstrumente, innovative Kooperationsmodelle und Qualifizierungsvorhaben gefördert werden. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung der Energieeffizienz oder Energieeinsparung.
Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 100.000 Euro. Gefördert werden bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Kooperationsprojekten bis zu 50 %. Die Vorhaben können auch mit Beteiligung von Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben sollen, durchgeführt werden. Die Förderabwicklung erfolgt über die NBank.