Systeme für die Erfassung der Arbeitszeit sofern überhaupt vorhanden sind aber in der Regel nicht mit denen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen verknüpft, die für die Rentenversicherung relevant sind. "Warum die Bundesregierung die Arbeitszeitmeldepflicht zum 1. Januar 2009 einführt, ist aus unserer Sicht wenig nachvollziehbar", so Repp. Die Berufsgenossenschaften z. B. benötigen für die Erhebung ihrer Beiträge und die Berechnung der Gefahrtarife u. a. Informationen über die Arbeits-entgelte und die Gefahrenklassen. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Meldung individueller Arbeitszeiten bislang nur eine untergeordnete Rolle gespielt: Die Berufsgenossenschaften selber nämlich fordern wegen des Bürokratieaufwands für Einzelfallnachweise häufig genug Lohnnachweise nur in der Summe an. Und diese Meldepflicht soll erst zum 1. Januar 2012 entfallen.
"Das Handwerk wird alle Hebel in Bewegung setzen, dass die neuen Regelungen nicht zur Geltung kommen werden!", kündigt Repp an. Noch vor wenigen Tagen habe der Normenkontrollrat die Erfolge der Bundesregierung beim Bürokratieabbau relativiert. Repp: "Dass die Bundesregierung der Wirtschaft immer wieder neue Meldepflichten aufbürden will, löst bei uns mehr als nur Erstaunen aus!"