Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch in der EU soll von derzeit 8,5 Prozent auf 20 Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden. Als ein Instrument dafür sollen laut Richtlinienentwurf die Entwicklung von Zertifizierungssystemen für Installateure von Erneuerbare-Energie-Anlagen (z. B. Biomassekessel, Photovoltaik-, Solarwärmesysteme) und die geplante Pflicht zur Rezertifizierung dienen. Die gegenseitige zwischenstaatliche Anerkennung der Zertifizierungen birgt wegen möglicher unterschiedlicher Qualifikationsanforderungen auch noch branchenübergreifend Sprengstoff.
"Wir tragen das EU-Ziel der Unterstützung und Förderung des Ausbaus von Erneuerbaren Energien grundsätzlich mit", so Repp. Die Abhängigkeit von Energieimporten und die CO2-Emissionen könnten durch eine Stärkung der Nutzung erneuerbarer Energien sicherlich reduziert werden. Das geplante Zertifizierungsprozedere dürfe aber auf keinen Fall die Berufsankerkennungsrichtlinie ad absurdum führen. Das in Deutschland erfolgreiche und weltweit als "best practice" anerkannte duale Bildungs- und Meisterprüfungssystem sei ein mehr als ausreichender Qualifikationsnachweis für die Installateure. Zahlreiche Weiterbildungsangebote (z. B. Gebäudeenergieberater des Handwerks, Fachkraft Solartechnik) seien ein weiterer Indikator für den hohen Qualitätsanspruch.
Der Vorstoß der EU-Kommission sei für die praktische Umsetzung des Ziels kontraproduktiv, weil unnötig und überflüssig. Ein "pflichtmäßiges" Parallelsystem bedeute nur ein mehr an Bürokratie, in der Folge ein weniger an Leistungsangebot und letztlich ein mehr an Leistungsverteuerung für den Kunden. "Das kann die EU-Kommission so kaum wollen," appelliert Repp an die Vernunft.