"Unsere Mitarbeiter verkaufen keine aushangpflichtigen Gesetze, weder gerahmt noch in anderer Form. Sie kontrollieren den Aushang oder die Auslage nicht und ahnden auch keine Verstöße gegen diese in der Tat bestehende gesetzliche Bestimmung mit Bußgeldern", stellt Geschäftsführer Eberhard Bierschenk, Leiter der Rechtsabteilung der Kammer, richtig. "Die entsprechenden Gesetzestexte sind für einen geringen Preis im Buchhandel erhältlich oder können kostenfrei von den Internetseiten des Bundesjustizministeriums heruntergeladen werden."
Im Kontakt mit anderen Anbietern von Gesetzestexten empfiehlt Bierschenk: Angesprochene Betriebsinhaber sollen sich den Namen der Firma, die die Gesetzestexte vertreibt, und den des Mitarbeiters samt Anschrift geben lassen. Bevor eine Bestellung erfolgt, können so nähere Informationen eingeholt werden. Grundsätzlich sollte keine Bestellung ohne vorheriges schriftliches Angebot aufgegeben werden. Betroffene Betriebe können sich selbstverständlich auch an die Rechtsberatung der Kammer (Telefon 0561/78 88 101) wenden.